„Knöllchen-Horst“ muss seine Dash-Cams einmotten

Datenschutzrheinmain/ November 2, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat dem Hobby eines Autofahrers aus dem Harz ein Ende gesetzt. Der als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordene Mann hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dash-Cams zurückgegriffen.

Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte ihm die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet. Diese Entscheidung der Datenschutzbeauftragten ist am 12.10.2016 vom Verwaltungsgericht Göttingen bestätigt worden (Az.: 1 B 171/16). Im Beschluss hat das Gericht auch darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Verkehrsverstößen eine öffentliche Aufgabe darstellt, deren Erfüllung Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten ist. Das Urteil ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Damit ist wieder einmal einem selbst ernannten Sheriff das Handwerk gelegt worden.

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