Jobcenter Frankfurt: Anforderung von Kontoauszügen und die Bereitstellung von Kopiergeräten – datenschutzrechtliche Fragestellungen
Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um die Vorlage (un-)geschwärzter Kontoauszüge bei Weiterbewilligungsanträge auf Leistungen nach SGB II haben Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Antragsteller*innen bei Terminen in mehreren der Frankfurter Jobcenter-Niederlassungen begleitet. Dabei fiel auf, dass den „Kund*innen“ in den Geschäftsräumen der Jobcenter-Niederlassungen Kopiergeräte zur Verfügung stehen, um eigene Unterlagen (Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, Mietverträge, Kontoauszüge u. a.) zu kopieren, die für die Antragstellung benötigt werden. Ein guter Service – der dennoch Fragen aufwirft!
Was Kopiergeräte heute können und welche datenschutzrechtlichen Gefahren dabei schon allein bei der rein dienstlichen Nutzung entstehen können und beachtet werden müssen, hat beispielsweise die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz in einem Beitrag unter der Überschrift „Fotokopierer: Die angreifbare Datenstation“ deutlich herausgearbeitet. Ein Auszug:
„Fotokopierer… für clevere Datendiebe eine wahre Fundgrube… Die Geräte, die vereinfacht immer noch nur Fotokopierer genannt werden, sind heutzutage ungeheuer praktische Alleskönner… Und weil sie an ihren Einsatzorten und für ihre vielfältigen Zwecke mit den jeweiligen Computern vernetzt sind, haben in Firmen, Behörden, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Kirchenverwaltungen viele Menschen Zugriff auf diese Geräte, ohne deshalb ständig neben ihnen stehen zu müssen: Große Teile des Tages sind ‚Kopierer‘ unbeaufsichtigt. Und das kann fatale Folgen haben. Denn obwohl ihre Bedienung vergleichsweise einfach ist, müssen innerhalb der Kopierer für deren einzelne Funktionen oft riesige Datenmengen bewegt, sortiert und selbstverständlich auch gespeichert werden. Normale Druckjobs erzeugen ebenso Daten wie komplexe Kopieraufgaben, beides erfordert eine zumindest vorübergehende Speicherung… All diese Aufgaben können diese Geräte nur bewältigen, weil sie mit großem internem Speicherplatz ausgestattet sind. Sie besitzen sowohl einen so genannten flüchtigen Arbeitsspeicher, dessen Inhalte beim Ausschalten gelöscht werden, als auch Festplatten oder andere nicht-flüchtige Speicher, die ihre Inhalte selbst dann behalten, wenn der Netzstrom abgeschaltet ist. Auf diesen nicht-flüchtigen Speichern werden beispielsweise Dateien mit den zu druckenden oder zu kopierenden Informationen angelegt – und die existieren solange, bis die Aufgabe erledigt ist. Danach wird zwar der Speicherplatz, den diese Datei innerhalb des Kopierers belegt hat, automatisch wieder freigegeben, aber die enthaltenen Daten sind damit nicht zwingend unumkehrbar gelöscht. Wie bei jeder Computerfestplatte bleiben in der Regel Datenspuren auf den Speichern zurück – und die lassen sich mit geringem technischen Aufwand wieder herstellen…“
Geräte mit diesen technischen Möglichkeiten Dritten (in diesem Falle: den „Kund*innen“ der Jobcenter) für Kopiervorgänge zur Verfügung zu stellen, erhöhen die in diesem Beitrag benannten Gefährdungen datenschutzrechtlicher Standards noch weiter.
Ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat deshalb Anfang Februar 2020 auf der Grundlage der Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt zur Beantwortung folgender Fragen:
- Handelt es sich bei einem oder mehreren dieser von Ihnen bereitgestellten Kopiergeräte um solche, die – über den Zeitraum des Kopiervorgangs hinaus – in der Lage sind, Dateien der hergestellten Kopien zu erzeugen, die auch noch nach Abschluss des Kopiervorgangs gespeichert bleiben und ausgelesen werden können? Wenn Sie Frage 1 für mindestens ein Gerät mit ‚Ja‘ beantworten stellen sich mehrere Anschlussfragen:
- Auf welcher Rechtsgrundlage nutzen Sie diese Geräte für Ihren Kundenservice?
- Haben Sie die Nutzer*innen dieser Geräte darüber informiert, ob und wie nach einem Kopiervorgang die Inhalte der kopierten Dokumente über den Zeitraum des eigentlichen Kopiervorgangs hinaus gespeichert werden? Wenn Ja, bitten wir um Überlassung eines Ausdrucks dieser Information.
- Wer hat Zugriff auf die in diesen Kopiergeräten gespeicherten Dateien? Bitte Anzahl der Personen und Ihre Funktionsbezeichnung benennen!
- Zu welchen Zwecken dürfen diese Personen auf die in den Kopiergeräten gespeicherten Daten zugreifen?
- Wie lange werden die bei Kopiervorgängen erzeugten Dateien in den Kopiergeräten gespeichert?
- Ist durch technische Voreinstellungen bzw. In einer Dienst- / Arbeitsanweisung geregelt, dass die in den Kopiergeräten gespeicherten Dateien regelmäßig so gelöscht werden, dass sie nicht mehr rekonstruiert werden können? Sollte eine entsprechende Dienst- / Arbeitsanweisung vorhanden sein, bitten wir um Überlassung eines Ausdrucks dieses Dokuments.