Jetzt auch am Hauptbahnhof in Frankfurt: Private DB-Security-Mitarbeiter*innen mit Bodycams ausgestattet
Die Frankfurter Rundschau (FR) berichtet am 19.09.2018: „Nach Berlin, Köln, Nürnberg und Hamburg rüstet die Bahn jetzt auch am Frankfurter Hauptbahnhof ihre Sicherheitsmitarbeiter mit Minikameras aus – zur Abschreckung und Beweissicherung… Seit Anfang September sind am Frankfurter Hauptbahnhof Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn mit Minikameras unterwegs, sogenannten Bodycams.“
Unkritisch wird im Bericht der FR lediglich die Sichtweise der Deutsche Bahn AG wiedergegeben. Es hätte aber nicht geschadet, wenn die FR auch auf die die Stellungnahme der Berliner Datenschutzbeauftragten zum Einsatz der Bodycams durch private DB-Security-Mitarbeiter*innen hingewiesen hätte. Diese ist zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den DB-Konzern mit Sitz in Berlin.
In ihrem Jahresbericht 2017 (S. 61/62) hat die Berliner Datenschutzbeauftragte ein differenzierteres Bild gezeichnet: „Die Auswertung des Projekts hat ergeben, dass der Einsatz von Bodycams für viele Bereiche ungeeignet war… Ungeeignet ist die Bodycam insbesondere dazu, um die Sicherheit von Fahrgästen zu verbessern. Im gesamten Projektzeitraum wurde kein Fall festgestellt, in dem eine Bodycam zur Sicherheit der Fahrgäste beigetragen hat. Auch Verletzungen des Hausrechts und Sachbeschädigungen von Bahneigentum konnten damit weder verhindert werden noch haben die Aufnahmen dazu beigetragen, dass die Bahn Schadensersatzansprüche wegen Vandalismus gegen die Verursacher geltend machen konnte. Auch die mögliche Steigerung eines subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste kann einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht rechtfertigen. Bodycams dürfen Fahrgästen kein (trügerisches) Gefühl von Sicherheit vermitteln, wo objektiv die Sicherheit nicht erhöht wurde.“ Nur bezogen auf einen Punkt stellt die Berliner Datenschutzbeauftragte einen Nutzen des Bodycam-Einsatzes fest: „Das im Testzeitraum gesammelte Zahlenmaterial konnte aber belegen, dass Übergriffe auf Bahnpersonal, das mit einer Bodycam ausgestattet war, deutlich gegenüber konventionellen Streifen zurückgegangen sind. Daher kann der Einsatz der Bodycam beschränkt auf diesen Zweck unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet werden.“