IT-Gesundheitsindustrie: Zufrieden mit der Politik von Spahn – meldet zugleich weitere Ansprüche auf privatwirtschaftliche Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten an
Das geht aus einer Stellungnahme von bvitg (Bundesverband Gesundheits-IT e. V.) zum Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hervor. bvitg vertritt die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen, darunter Arvato Systems, Bitmarck, Compu Group, SAP, Siemens, Telekom).
Zu Beginn der Stellungnahme wird Spahn gelobt:
„Nach DVG und PDSG stellt das… DVPMG das dritte große Digitalisierungsgesetz in der Gesundheitsbranche dar und sieht umfassende Maßnahmen zur Förderung einer erfolgreichen und sektorenübergreifenden Digitalisierung im Gesundheitswesen vor… Wichtige Chancen werden, entsprechend verschiedener Langzeitforderung der Industrie, durch die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zu telemedizinischen Angeboten, die Anbindung von weiteren Akteuren an die Telematikinfrastruktur und die geplante Etablierung der digitalen Identität, mobiler Konnektoren und kontaktlosen Schnittstellen adressiert und eröffnet… Positiv verzeichnen wir des Weiteren, dass der Gesetzgeber die Bedeutung der Nutzung von Gesundheitsdaten für die Verbesserung der Versorgung erkannt hat und durch zusätzliche Schnittstellen zwischen Medizinprodukten und der elektronischen Patientenakte adressiert…“ (Stellungnahme S. 2).
Um dann Kritik zu üben und weitere Forderungen an den Gesetzgeber zu stellen:
„Wiederholt kritisieren wir den systematischen Ausschluss der forschenden Industrieunternehmen beim Zugang zu notwendigen Daten. Bedenkt man, dass circa drei von vier Forschungsvorhaben direkt durch die Industrie getragen oder finanziell ermöglicht werden ist der kategorische Ausschluss eines Hauptakteurs innerhalb der Gesundheitsforschung vom Zugang zu aggregierten Daten des Forschungsdatenzentrums weder nachvollziehbar noch tragbar.
Vor diesem Hintergrund fordern wir erneut die Anpassung des durch das DVPMG unberührten § 303e SGB V, der forschende Unternehmen als Antragsberechtigte Institutionen für einen Zugriff auf die Daten des Forschungsdatenzentrums definiert.
Als hochgradig problematisch nehmen wir darüber hinaus den anhaltenden Trend wahr, wichtige marktrelevante Schlüsselkompetenzen und Aufgaben an Körperschaften des öffentlichen Rechts und (teil)staatliche Institutionen zu übertragen. Diese Entwicklungen sollten in fortschrittlichen Systemen ohne schwerwiegendes Marktversagen nicht toleriert werden…“ (Stellungnahme S. 2).
Auf den folgenden 38 Seiten werden dann detailliert zu einzelnen Paragrafen des Gesetzentwurfs die Forderungen der IT-Gesundheitsindustrie angemeldet.