Informationsfreiheitsgesetz: Hessen ist Schlusslicht bei der Transparenz staatlichen Handelns

Datenschutzrheinmain/ Juli 19, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat einen aktuellen Vergleich der Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der 16 Bundesländer vorgenommen und auf der Homepage Transparenzranking Deutschland veröffentlicht. Wie nicht anders zu erwarten: Das Hessische Informationsfreiheitsgesetz, in Kraft seit 25.05.2018 und versteckt in den §§ 80 ff. des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG), ist mit weitem Abstand Schlusslicht im Ranking. Nur die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Sachsen sind noch schlechter bewertet. Dort fehlt nach wie vor jede Rechtsgrundlage für dieses Bürgerrecht, von dem auch Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), bei der Vorlage ihres Tätigkeitsberichts Anfang Juli 2018 sprach: Die erneute Steigerung der IFG-Anträge zeige deutlich, dass das Recht auf Informationszugang inzwischen zum „Werkzeugkoffer“ mündiger Bürger*innen in einer auf Offenheit, Diskurs und Partizipation angelegten Gesellschaft geworden ist. Der Staat sei nicht länger die unzugängliche Trutzburg, in der Verwaltungsinformationen „hinter Schloss und Riegel“ versteckt bleiben.                    

Quelle: Transparenzranking Deutschland

Die Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. bewertet das Hessische Informationsfreiheitsgesetz wie folgt: „In Hessen gibt es seit 2018 ein Informationsfreiheitsgesetz. Es ist ungewöhnlicherweise Teil des Datenschutzgesetzes und umfasst nur wenige Teile eines echten Informationsfreiheitsgesetzes. Er gilt nur für wenige Behörden und nimmt neben Gemeinden beispielsweise auch die Polizei vom Anwendungsbereich aus. Außerdem sieht er keinen Kostendeckel für Anfragen und sogar eine ‚Missbrauchsgebühr‘ vor. Schließlich ist er auch nicht voraussetzungslos: Bei rein wirtschaftlichem Interesse sollen Antragsstellerinen keinen Anspruch auf Informationen haben. Wie dieses Interesse festgestellt werden soll, ist unklar. Mit dieser Regelung ist das Hessische Informationsfreiheitsgesetz das mit Abstand schwächste Gesetz Deutschlands.“

Dieser Bewertung schließt sich die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vollumfänglich an. Die Konferenz der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit hat Ende 2017 Grundsatzpositionen für die Ausgestaltung von Informationsfreiheitsgesetzen ausgearbeitet:

  1. “Informationsfreiheit in die Verfassungen!
  2. Ein Gesetz für den Informationszugang! Hin zu Transparenzgesetzen!
  3. Nachrichtendienste ins IFG!
  4. Abschaffung unnötiger Ausnahmen!
  5. Mehr Transparenz in der Drittmittelforschung!”

An Hand dieser Kriterien kam die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nach Vorlage des Gesetzentwurfs durch CDU und Grüne in Hessen im Januar 2018 zum Ergebnis: Der Gesetzentwurf, der in den parlamentarischen Beratungen keine Veränderungen erfuhr, erhält nach diesen Kriterien null von fünf möglichen Punkten. In Schulnoten ausgedrückt: Für dieses “Informationsfreiheits”-Gesetz haben die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen in Hessen eine glatte Sechs verdient!

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