Informationsfreiheit in der hessischen Landesverwaltung? Nur für ganz viel Geld zu haben!
Axel Stolzenwaldt, seit 1990 beruflich engagiert im Bereich Softwareentwicklung, IT-Consulting und Training, hat dazu einen Erfahrungsbericht auf seiner Homepage veröffentlicht. Mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen wir diesen Bericht:
„Wie hessische Landesministerien reagieren, wenn man konkrete Informationen haben will, konnte ich erfahren, als ich wissen wollte, ob denn schon Mittel zum Digitalpakt abgerufen wurden. Sowohl Hessisches Kultusministerium wie auch das Finanzministerium haben, auf unterschiedliche Weise, gemauert. Es ist ein Lehrstück darüber, dass sich nach wie vor in den Verwaltungen preußisches Obrigkeitsdenken erhalten.
- Am 12.7.2020 fragte ich beim Hessischen Kultusministerium nach dem aktuellen Stand zu den Mitteln des Digitalpakts Schule an: Ich bat um eine Aufstellung der bis zum 30.6.2020 eingegangenen Anträge zur Förderung gemäß der ‚Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ mit folgenden Angaben: Name des antragstellenden Trägers – Umfang der durch den antragstellenden Träger beantragten Mittel – Liste der durch die Mittel zu fördernden Schulen (https://fragdenstaat.de/anfrage/mittel-digitalpakt/).
- Die Antwort am 5.8.2020 lautete, dass dafür das Finanzministerium zuständig sei (https://fragdenstaat.de/anfrage/mittel-digitalpakt/519032/anhang/frage-den-staat.pdf). Weiß denn das Kultusministerium nicht, wer welche Mittel in welchem Umfang erhält? Wundern würde mich das nicht, bei der Ignoranz in Fragen der digitalen Bildung.
- Also stellte ich am 10.9.2020 eine gleichlautende Anfrage an das Hessische Ministerium der Finanzen. Die Antwort ist nur als bewusste Blockade berechtigter Anfragen zu beurteilen: Es wurden Kosten von 400,00 € (in Worten 400,00 €!!! ) veranschlagt (https://fragdenstaat.de/anfrage/mittel-fur-den-digitalpakt/524557/anhang/Antwort_HmdF_Az.O1311A-311-I5-25.pdf). Da sicherlich keine großen Recherchearbeiten für die Auskunft nötig sind, kann man davon ausgehen, dass eine Auskunft nicht gewollt ist.
Hier werden Bürgerrechte mit Füßen getreten, aber das ist eigentlich nicht überraschend: Die hessischen Landesregierungen haben schon mehrfach für bürgerrechtsfeindliche Gesetze den Big-Brother-Award erhalten. Besonders enttäuschend: Auf Bundesebene vertreten die Grünen immer wieder Positionen zum Schutz der Bürger:innen, in Hessen wird alles geräuschlos durchgewunken, was vom Koalitionspartner CDU kommt. Unwillig oder Inkompetent?“
In Fällen wie diesem empfiehlt es sich, den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit einer Beschwerde über solch intransparentes Verhalten der Ministerialbürokratie gegenüber anfragenden Bürger*innen zu konfrontieren.