Informationelle Selbstbestimmung und Videoüberwachung in der Frankfurter Kommunalpolitik – Stadtrat Markus Frank gibt Antworten

Datenschutzrheinmain/ Dezember 7, 2013/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Ein Blick zurück: Am 27.09.2010 stellt die FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt einen Antrag mit dem der Magistrat aufgefordert wird, ein Datenschutzportal einzurichten, auf dem alle Internetdienste, welche die Persönlichkeitsrechte der Frankfurter Bürger berühren, erfasst werden. Schön, denkt der geneigte Leser. Hier sorgen sich Stadtverordnete um das Wohl der Bürger und insbesondere um deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat Zustimmung verdient! Eine ähnliche Forderung hat auch die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main im Januar 2013 erhoben: Die Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/01/17/errichtung-eines-unabhangigen-frankfurter-datenschutzburos/

4 Monate dauert es, bis sich eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung  am 27.01.2011 dazu durchringt, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Und nach weiteren 2 Monaten – ausgerechnet am 1. April – liegt die Stellungnahme des zuständigen Dezernenten Markus Frank vor. Am Ende längerer Ausführungen der entscheidende Satz:  Eine nochmalige gesonderte Aufbereitung der Thematik durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht erforderlich.“  Herr Frank meint damit: Suppe ist genug für alle da, die Stadt Frankfurt muss für ihre Bürger/innen keine weiteren Löffel bereitstellen.

So weit die Realität, nachzulesen im Magistratsbericht B 173 (hier im Wortlaut: B_173_2011). Kommen wir zur Fiktion.

Stellen Sie sich vor, die FDP hätte den Antrag gestellt, die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen auszubauen und zugleich neue Videoüberwachungsmaßnahmen von privaten Hausbesitzern oder Taxiunternehmen zu unterstützen. Wie wohl die Antwort des law-an-order-Stadtrats Markus Frank ausgefallen wäre?

Wir stellen Vermutungen an – und finden uns plötzlich in einer Welt zwischen Realität und Fiktion wieder. Lesen Sie selbst:

1.       „Prinzipiell hat… jeder das Recht, sein Eigentum zu schützen. Auch mit Videotechnik.“

2.        „Videoüberwachung, egal wo, führt immer dazu, die Sicherheit zu erhöhen.“

3.       „Ich weiß, dass die Kameras dazu dienen, schlimme Formen von Kriminalität zu verhindern oder aufzuklären.“

4.       „Fakt ist doch, dass Kameras nur die Wirklichkeit transparent machen.“

5.       „Die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten wird dadurch sicherer – und auch transparenter. Davon profitieren doch alle… Wenn es ein Video von der Kontrolle gibt, lässt sich einwandfrei nachweisen, dass alles korrekt abgelaufen ist.“

6.       „Auch Taxifahrer wünschen sich einen sicheren Arbeitsplatz. Ich finde das legitim… Wenn sich solche Taten verhindern lassen, sollten wir die Möglichkeit dazu nutzen. Auch dabei geht es um die Frage, wie mit den Aufnahmen umgegangen wird…“

7.       „Es geht darum, auch Schwerkriminalität aufzuklären. Und dafür nehme ich persönlich in Kauf, dass ich gefilmt werde. Und ich wünsche mir, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das so sehen kann.“

Alle diese Aussagen könnten in einem Magistratsbericht stehen. Sie sind Originalton Markus Frank; Antworten in 2 Interviews, die er der Frankfurter Rundschau 2013 zum Thema Videoüberwachung gegeben hat:

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