Im Vorfeld des e-Health-Gesetzentwurfs: Massive Angriffe der IT-Gesundheitsindustrie auf deutsches Datenschutzrecht
Bundesgesundheitsminister Gröhe wollte noch im Dezember 2014 seinen Entwurf zu einem e-Healt-Gesetz vorlegen. Neuesten Informationen zufolge soll der Referentenentwurf jetzt Mitte Januar 2015 veröffentlicht werden. Im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs werden von interessierter Seite die Angriffe auf deutsches Datenschutzrecht verstärkt.
Ein Beispiel: Unter dem Titel „Forschungssperre Datenschutz?“ hat Holger Cordes, Geschäftsführer der Cerner Deutschland GmbH auf dem 15. Deutsche Medizinrechtstag am 12./13.09.2014 in Berlin einen Vortrag gehalten (http://www.medizinrechts-beratungsnetz.de/medizinrechtstag/deutscher-medizinrechtstag-2014-programm). Er sprach an prominenter Stelle, unmittelbar nach dem Einleitungsbeitrag von Prof. Dr. Arno Elmer, Geschäftsführer der gematik GmbH, dessen Vortrag den Titel „Gesundheitskarte und Datenschutz“ trug.
Der Vortrag von Holger Cordes (cordes-dmrt-2014-berlin) beinhaltet einen massiven Angriff auf deutsches Datenschutzrecht im Gesundheitswesen. Das wird insbesondere an folgenden Aussagen deutlich:
- „Datenschutz kann auch vor Fortschritt schützen“ (S. 18 des Folienvortrags)
- „Wünschenswert: Umkehrung von Erlaubnis- in Verbotsvorbehalt“ (S. 18 des Folienvortrags)
- „An medizinischer Erkenntnis mittels Massendaten wird kein Weg vorbeiführen“ (S. 21 des Folienvortrags)
- „Lassen wir nicht zu, dass Deutschland durch ein gut gemeintes, aber schwer praktizierbares Datenschutzrecht an der Entwicklung keinen Anteil hat“ (S. 21 des Folienvortrags)
Die als wünschenswert bezeichnete „Umkehrung von Erlaubnis- in Verbotsvorbehalt„ ist im Klartext die Forderung, die Freiwilligkeit bei der Preisgabe der eingenen Gesundheitsdaten umzukehren. Diese Daten sollen durch interessierte Dritte genutzt werden dürfen, wenn sie in den Datenbanken der gematik vorhanden sind und ihrer Nutzung vom Betroffenen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Gröhe, mit einem e-Health-Gesetz die Nutzung informationsstechnischer Systeme im Gesundheitswesen auszubauen und zu systematisieren, können die Forderungen von Holger Cordes nur als Versuch gewertet werden, für die Interessen der IT-Gesundheitsindustrie massiv Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen, um deutsches Datenschutzrecht zum Nutzen der IT-Gesundheitsindustrie zu verändern.
Wer ist die Cerner Deutschland GmbH?
Nein, es ist kein dubioses Beratungsunternehmen. Es ist auch keiner der vielen Lobby-Verbände, die sich im Gesundheitswesen tummeln.
Die Cerner Deutschland GmbH (https://www.cerner.com/?langtype=1031) ist das deutsche Tochterunternehmen der US-amerikanischen Cerner Corporation (https://de.wikipedia.org/wiki/Cerner_Corporation). Dieses Unternehmen entwickelt Informationstechnik für den Bereich Gesundheitswesen. Es beschäftigt rund 14.000 Mitarbeiter. Die Aktien werden an der New Yorker Börse NASDAQ im NASDAQ-100 gehandelt. Also durchaus ein Schwergewicht in der internationalen IT-Gesundheitsindustrie. Und das Gewicht wird in Kürze noch zunehmen.
Anfang August 2014 verkündete Siemens seine Absicht, seine Krankenhaus-IT-Sparte Health Services an die amerikanische Cerner Corporation zu verkaufen (http://www.dialog.igmetall.de/artikel/datum/2014/10/23/health-services-wie-weiter/). Und auf der Homepage der Cerner Deutschland GmbH wird verkündet: „Cerner übernimmt Siemens HS für 1,3 Mrd. USD“. Nicht gerade ein Beitrag, der aus der Portokasse gezahlt wird.
Die Angriffe auf das Datenschutzrecht im Gesundheitswesen häufen sich
In einer Anhörung am 13.11.2014 im Bundestag erklärte beispielsweise eine Lobbyistin der IT-Gesundheitsindustrie: „Ob es dann praktikabel ist, dass z. B. Zugriffe auf Patientendaten nur im Beisein des Patienten mit gleichzeitig gesteckter Karte erfolgen sollen, werden die Testregionen zeigen…“ (siehe dazu den Beitrag e-Health-Gesetz: Elektronische Gesundheitskarte mit Körpertrackern – https://ddrm.de/?p=3170).
Wachsamkeit im Bezug auf den e-Health-Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe bleibt daher geboten.
Es wird leider immer deutlicher, wohin sich die Politik in diesem unseren Land bewegt. Die Kommerzialisierung und Kapitalisierung der Menschen. Was gilt denn da schon der Art.1 des GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller stattlichen Gewalt. Oder etwa doch nicht …. ?
…alles noch nichtmal erschienen, Entwurf war schon für September geplant…der dicke Gröhe sollte sich besser zuerst um die eigene Gesundheit kümmern. Wenn es wirklich zum Kartenzwang kommen sollte bleibt nur noch Auswandern oder Widerstand auf jede Art, auch mit eigenen Trojanern auf der Karte…selbst das würde ich dann unterstützen oder mir einen Virenbaukasten für meine Karte zulegen !!!
So einfach kippt man kein Datenschutzgesetz…
…noch kann ich ruhig schlafen…aber man denkt schon öfter an SciFi Thriller wie „die Insel“ oder „I Robot“ und „Matrix“ oder noch besser „Equilibrium“…weil dort alle Andersdenkenden von den KLERIKERN verfolgt werden…ist GRÖHE vieleicht mittlerweile der -OBERKLERIKER- ?????
guets Nächtle alle miteinand… ;-)