Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG): Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sollen weitere unkontrollierbare Vollmachten eingeräumt werden

Datenschutzrheinmain/ Oktober 27, 2014/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Hessische Landesregierung hat im September 2014 dem Landtag den Entwurf für ein neues Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) vorgelegt: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/8/00848.pdf. Damit sollen dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) ausgedehnte Rechte bei der Überprüfung von Personen eingeräumt werden, die in Ämtern und Betrieben sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben oder ausüben sollen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen haben die Fraktionen von FDP und LINKE im Hess. Landtag die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main als anzuhörende Gruppe benannt. In einer schriftlichen Stellungnahme, die am 27.10.2014 dem Hess. Landtag zuging, hat die Gruppe ihre Einwände gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung deutlich gemacht.

Zu Beginn der Stellungnahme wird auf Sachverhalte und Entwicklungen hinzuweisen, die das demokratische Gemeinwesen und die Grundrechte der Menschen in diesem Land aktuell bedrohen bzw. beeinträchtigen:
1. „Die in jeder Hinsicht grenzenlose Ausspähung der gesamten elektronischen Kommunikation durch die „big five“, allen voran die US-amerikanische NSA und das britische GCHQ.
2. Die bis heute nicht zureichend aufgeklärte Zusammenarbeit zwischen BND und NSA (aktuellstes Stichwort „Bad Aibling – Eikonal“ – http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-10/bnd-nsa-de-cix-daten-eikonal).
3. Die bis heute nicht zureichend aufgeklärte Rolle von Andreas T. in Person und des Hess. Landesamtes für Verfassungsschutz in seiner Gesamtheit im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Bürgers Halit Yozgat durch die neonazistische Mörderbande NSU.
4. Die vom Niedersächsische Innenminister Boris Pistorius im Mai 2014 in einer Regierungserklärung bestätigte illegale Speicherung von Personendaten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz (siehe dazu https://ddrm.de/?p=2954).
5. Nicht zuletzt die Vorgänge um den mutmaßlichen NSU-Helfer und V-Mann des Berliner Landeskriminalamts, Thomas S. , machen deutlich, dass einzelne Geheimdienste zum Schutz ihrer Quellen unvollständige oder gar falsche Angaben liefern, auch und gerade, wenn andere Dienste diese Daten zum Zwecke von Sicherheitsüberprüfungen anfordern (http://www.tagesspiegel.de/berlin/skandal-um-berliner-v-mann-neonazi-kam-durch-sicherheits-check/7139306.html).“

An Hand einer Vielzahl von Regelungen weist die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nach, dass die Hess. Landesregierung beabsichtigt, dem LfV Hessen weitere Rechte einzuräumen, die über die Regelungen im bisher geltenden HSÜG (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1vwf/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-S%C3%9CGHErahmen&documentnumber=1&numberofresults=42&showdoccase=1&doc.part=R&paramfromHL=true#focuspoint) hinausgehen.

In der zusammenfassenden Bewertung kommt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zu dem „Ergebnis, dass die Novellierung des HSÜG in der beabsichtigten Form zu einer weiteren Einschränkung bürgerschaftlicher Freiheitsrechte und einer Erweiterung der Rechte des LfV Hessen führen würde.“ Sie stellt fest: „Was wir brauchen, ist die Reform des Hessischen Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz, das demokratische Prinzipien berücksichtigt und damit seinen Namen verdient – ehe der Gesetzgeber eine Überarbeitung des HSÜG angeht, mit dem das undemokratische und überwachungsstaatliche Verfahren der Vergangenheit nur fortsetzt und erweitert wird.“

Die Stellungnahme der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist hier im Wortlaut nachlesbar: ddrm 2014.10.27 Stellungnahme zum HSueG

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