Hessischer Datenschutzbeauftragter: Digitale Medizin findet nur mit wirksamem Datenschutz ausreichendes Vertrauen
In einer Pressemitteilung zu ihrem 128. Kongress prangert die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) in einer unseriösen und reißerischen Form den Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten an. Der übertriebene Datenschutz sei ein Risiko für die Gesundheit vieler Menschen und gefährde sogar Menschenleben. Damit macht sich dieser Verband von Ärzt*innen, die dem hippokratischen Eid verpflichtet sein müsste, zum Sprachrohr von Interessengruppen, die an der unbegrenzten Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten interessiert sind. DGIM-Kongress-Präsident Professor Dr. med. Markus M. Lerch, versteigt sich zu der Aussage: „Auf der rechtlichen Ebene ist eine der dringlichsten Baustellen unser Umgang mit Daten und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Gesundheitswesen – eine Verordnung, die zwar europaweit gilt, jedoch vor allem in Deutschland in einer Art und Weise ausgelegt wird, die mitunter Leib und Leben von Patientinnen und Patienten gefährdet“.
Für den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, war dies Anlass, in einer umfangreichen Stellungnahme dieses Datenschutz-Bashing detailliert zurückzuweisen.
So stellt er z. B. zum Thema Nutzung von Gesundheits- und Behandlungsdaten für die medizinische Forschung fest: „Leider werden auch für den Bereich der Forschung unhaltbare Thesen aufgestellt. Richtig ist, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit auch im Rahmen der Forschung zu berücksichtigen ist. Werden sehr viele hochsensible Daten über eine Person gespeichert, ist dies immer auch mit einem Risiko sozialer Diskriminierung von Personen verbunden. Die Beschränkung der Datenverarbeitung personenbezogener Daten auf das für die Forschung Erforderliche ist ein taugliches Mittel, um dieses Risiko einzuschränken und dennoch medizinische Forschung zu ermöglichen. Sofern altruistische Datenspenden erwünscht werden, ist der Datenschutz sogar eine Voraussetzung der Forschung. Nur er kann das notwendige Vertrauen und die Bereitschaft zu Datenspenden hervorbringen. Bei der Forschung mit anonymen Daten behindert der Grundsatz der Datensparsamkeit in keiner Weise. In keinem Forschungsprojekt mussten bislang die Forschenden aus Gründen des Datenschutzes auf Daten verzichten, die zur Erreichung des Forschungszwecks notwendig sind.“
Roßnagel verweist in diesem Zusammenhang in seiner lesenswerten Stellungnahme auf die Entschließung der Datenschutzkonferenz: Wissenschaftliche Forschung – selbstverständlich mit Datenschutz.