Heidelberg plant „Videoüberwachung light“
Das ist einer Veröffentlichung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 11.02.2017 zu entnehmen. Mit welchen inhaltlichen Verrenkungen die bedingungslosen BefürworterInnen großflächiger Videoüberwachung öffentlicher Räume – insbesondere aus Reihen der CDU – argumentieren, wird schlaglichtartig an dieser Veröffentlichung deutlich.
Zitat 1: „Heidelberg wird einen neuen Anlauf unternehmen, um den Bismarckplatz und das Areal vor dem Hauptbahnhof mit Videokameras zu überwachen – und dieses Mal sieht es vielversprechend aus, weil auch die Polizei nichts dagegen hat. Bereits vor einem Jahr, direkt nach den Vorfällen der Kölner Silvesternacht 2015/16, hatte OB Eckart Würzner eine Videoüberwachung gefordert, doch die Polizei reagierte recht kühl: Erstens sei die Kriminalitätsbelastung an beiden Orten nicht so groß, dass man dagegen mit Kameras einschreiten müsse, und zweitens würden zu viele Beamten durch die Bildschirmarbeit gebunden…“
Zitat 2: „…ein neues Konzept …das ab Mai in den Gemeinderat kommt: Demnach wird niemand vor den Monitoren sitzen, um das Geschehen zu beobachten. Die Aufzeichnungen werden im Prinzip auf einer Festplatte gespeichert und eine bestimmte Zeit – im Gespräch sind 48 oder 72 Stunden – aufbewahrt. Wenn sich eine Straftat auf einem der beiden Plätze ereignet, kann ein Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes das Material sichten. Bei diesem Konzept liegt das Hauptaugenmerk auf Abschreckung: ‚Das ist wie bei einem Blitzer‘… ‚er muss einfach nur da sein, und schon halten sich die Leute an die Regeln.‘“
Zitat 3: „Der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim, Thomas Köber, hat nichts gegen das Vorgehen der Heidelberger: ‚Videoüberwachung kann ein gutes Werkzeug sein – wenn es maßvoll und klug eingesetzt wird.‘ … Vor allem ist Köber deswegen für eine städtisch organisierte Videoüberwachung, weil er dann als Polizeichef aus dem Schneider ist: Er muss keine zusätzlichen Leute abstellen – und hat keine Kosten, kann aber das Videomaterial zur Klärung von Straftaten heranziehen. Aus rein polizeilicher Sicht würde er bis dato Heidelberg noch keine Videoüberwachung empfehlen, ‚weil für uns die Erheblichkeitsschwelle noch nicht erreicht ist‘: ‚Eine Straftat in drei Tagen ist für uns noch kein Kriminalitätsschwerpunkt.‘“
Zitat 4: „Und was sagt jemand aus der Polizeipraxis dazu? Christian Zacherle ist Leiter des Reviers Mitte – und bisher kein Freund einer Videoüberwachung in Heidelberg. Doch jetzt sagt er: ‚Das halte ich für sehr gut. Denn damit wird verhindert, dass die Polizisten vor den Bildschirmen sitzen, statt auf der Straße zu sein.‘“
Fazit: Aus polizeilicher Sicht und auf Basis der geltenden Rechtsgrundlagen ist Videoüberwachung nicht notwendig. „Aber ist doch gut, wenn wir sie haben…“ Das ist obrigkeitsstaatliches Denken, das die Betroffenen ohne Anlass staatlicher Überwachung unterwirft.