Hannover: Fußballfans wurden durch die Polizei eine Woche lang auf ihren privaten Telefonnummern abgehört und/oder verdeckt observiert

Datenschutzrheinmain/ Januar 5, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Die Fanhilfe Hannover hat Ende Dezember 2017 Kenntnis darüber erlangt, dass mindestens neun Personen der Fanszene vor einem Lokalderby zwischen den Fußballvereinen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig im April 2017 rund eine Woche lang auf ihren privaten Telefonnummern abgehört und/oder verdeckt observiert wurden. Die Vereinigung erklärt dazu: „Eine solche Überwachung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte und die Privatsphäre der Betroffenen dar… Die Überwachung hat offensichtlich zu keinen Erkenntnissen geführt. So gibt es weder Berichterstattung über eine verhinderte Auseinandersetzung, noch sind nach bisherigem Kenntnisstand entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet worden… Des Weiteren nährt die Beauftragung der längerfristigen Observation… die Wahrnehmung, dass sich Deutschland immer mehr zu einem Polizei- und Überwachungsstaat entwickelt.“

Die taz greift das Thema am 03.01.2018 auf und berichtet ergänzend: „‚Der Eingriff in solche Rechte muss Ultima Ratio sein‘, kritisiert Christiana Rose von der Fanhilfe Hannover. Zunächst müssten mildere Mittel eingesetzt werden, um die befürchteten Straftaten zu verhindern. ‚Es ist auch die Frage, inwieweit die Annahme überhaupt gestimmt hat, dass etwas geplant war.‘ Für die Betroffenen sei es ein Schock, ‚wenn man erfährt, dass eine Woche lang fremde Menschen bei Privatgesprächen mitgehört haben‘, sagt Rose. Es gehe die Polizei nichts an, wer mit wem befreundet sei, wo jemand wohne oder mit wem er sich treffe. ‚Das sind Daten, die die Polizei über Normalbürger auch nicht erhebt“… Die Fanhilfe hat einen Anwalt eingeschaltet. Der will Akteneinsicht beantragen und Beschwerde bei der Polizei und beim Amtsgericht einlegen… Zu klären sei, ob die Polizei tatsächlich Erkenntnisse hatte, die eine Überwachung aufgrund einer Gefahr für Leib und Leben nach dem Polizeigesetz rechtfertigen, sagt Fan-Anwalt Andreas Hüttl. ‚Das ist eine hohe Anforderung.'“

Auf ihrer Homepage hat die Fanhilfe Hannover in anonymisierter Form ein Schreiben der Polizeidirektion Hannover veröffentlicht, in dem ein Betroffener über die Überwachungsmaßnahme nachträglich informiert wurde.

1 Kommentar

  1. Kein wunder, dass die nicht informieren (das ist die Regel), wenn es ein solches Echo gibt.

    Aber was solls, waren ja nur Hoologans, betrifft mich eh nicht. Ich habe nicht zu verbergen. :)

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