Hätte Videoüberwachung die Krawalle von Stuttgart verhindert?

CCTV-NeinDanke/ Juni 25, 2020/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Dieser Meinung scheinen der Innnenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), und der Bürgermeister von Stuttgart, Martin Schairer (CDU), zu sein. Die Badischen Neuesten Nachrichten vom 24.04.2020 informieren, dass sich beide nach den Krawallen von Stuttgart für eine „Sicherheitspartnerschaft“ von Land und Stadt ausgesprochen haben, die unter anderem „Videoüberwachung, Aufenthalts- oder Alkoholkonsumverbote“ umfassen soll.

Baden-Württemberg hat einen grünen Ministerpräsidenten, Winfried Kretschmann, der zusammen mit der CDU regiert, Stuttgart einen grünen Oberbürgermeister, Fritz Kuhn.

Lt. Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 23.06.2020 hat diese „Sicherheitspartnerschaft“ von Land und Stadt bereits begonnen, zumindest in Form einer ersten gemeinsamen Sitzung von Vertreter*innen beider Seiten. Sowohl das Alkoholverbot als auch eine Videoüberwachung sollen als mögliche Instrumente überprüft werden, so die Information der Zeitung.

Nach allem, was über die Stuttgarter Krawallnacht bisher bekannt ist, haben die Auseinandersetzungen mit den – nach Medienberichten zum Teil kräftig alkoholisierten – Radalierern sich spontan an einer Drogenkontrolle entzündet. In der Folge haben sich dann eine größere Zahl von Menschen zu Randale, Übergriffen auf Ordnungskräfte, Plünderungen und Zerstörungen verleiten lassen.

Es ist vor einem halben Jahr passiert und von Vielen vielleicht schon wieder vergessen: In Augsburg ist am 06.12.2019 ein Mann zu Tode gekommen. Niedergeschlagen von einem oder mehreren Jugendlichen / jungen Männern; vermutlich im Affekt und unter den Augen mehrerer polizeilicher Videoüberwachungskameras. In der Augsburger Allgemeinen stellte ein Kommentator damals zu Recht fest:

Kameras können Verbrechen nicht verhindern…“

„Videoüberwachung hilft dem Sicherheitsgefühl“, für das man sich im Falle des Falles als betroffener Mensch aber nichts kaufen kann, und kann dazu beitragen Taten auf(zu)klären“. Mehr aber auch nicht. Randale, Übergriffe auf Ordnungskräfte, Plünderungen und Zerstörungen – wie jetzt in Stuttgart – lassen sich damit nicht verhindern.

 

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