Grüne in Hessen streiten weiter über #Hessentrojaner – und MdL Jürgen Frömmrich spielt dabei mit gezinkten Karten

Datenschutzrheinmain/ Juli 8, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Bei den Grünen in Hessen sind die neuen Überwachungs-Kompetenzen der hessischen Polizei, insbesondere im Bezug auf den #Hessentrojaner, weiter hoch umstritten. Im einem Interview mit der Frankfurter Rundschau, veröffentlicht am 05.07.2018, verteidigt der parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Jürgen Frömmrich, die Neuregelungen zur heimlichen Durchsuchung von Computern und zum versteckten Mithören von Smartphones durch die Polizei. “Das betrifft nicht den Normalbürger, sondern nur extrem gefährliche Leute”, verharmlost Frömmrich seine Zustimmung zum #Hessentrojaner.

In einem anderen Beitrag vom 05.07.2018 zitiert die Frankfurter Rundschau Torsten Leveringhaus von der Grünen-Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Medien- und Netzpolitik: “‘Grundsätzlich stehen wir diesen Maßnahmen immer noch skeptisch gegenüber. Ich würde so weit gehen, sie komplett abzulehnen.’ Es sei ein ‘Kardinalfehler’ der Grünen-Fraktionsführung im Landtag gewesen…” Indirekt wirft Leveringhaus der Grünen Landtagsfraktion mangelnde Professionalität vor, wenn er die zitierte Aussage ergänzt mit “… sich vor Gesprächen mit der LAG auf ihre Position festzulegen.”

Jürgen Frömmrich scheint nicht zu wissen oder nicht wahrhaben zu wollen, was der CCC und andere IT-Fachleute erklären.

  • Dirk Engling, Sprecher des CCC, stellt fest: “‘Wenn nun die Spionagegelüste der Polizeien die Integrität der IT-Systeme untergraben, ist dies keinen Deut besser, als wenn die Spionagesoftware der Geheimdienste dafür sorgt. Aufgabe des Staats wäre es stattdessen, die ohnehin stiefmütterlich behandelte Forschung an Softwaresicherheit zu unterstützen.’ Die nun um sich greifende Staatstrojaner-Welle bedeutet für den Steuerzahler, dass immer mehr staatliche Gelder investiert werden, um die IT-Sicherheit für Wirtschaft, Verwaltung und Privatpersonen absichtlich zu unterminieren. Schließlich muss auch die Spionagesoftware der Polizei Sicherheitslücken ausnutzen, um einen Staatstrojaner heimlich auf einem Computer oder Mobiltelefon von Verdächtigen oder Kontaktpersonen unterzubringen…”
  • Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) erklärte lt. Frankfurter Rundschau in einer Anhörung im Hessischen Rundfunk: „Die dadurch entstehenden Anreize für Dritte, Sicherheitslücken nicht mehr zu melden, sondern zu verkaufen oder derartige Dienste anzubieten, schadet der allgemeinen IT-Sicherheit weltweit.“
  • Und Marco Holz vom CCC Darmstadt erklärt in einer Stellungnahme vom 06.07.2018: “An unserer Kritik hat sich seit dem ersten Gesetzesentwurf nichts geändert. Der CCC lehnt das Vorhalten und den Einsatz von staatlicher Spionagesoftware weiterhin entschieden ab.” Kritikwürdig sei neben den vielen inhaltlichen Schwächen des Gesetzes auch das Vorgehen der schwarz-grünen Koalition. Die jüngsten Änderungen im HSOG waren innerhalb einer Woche in zweiter und dritter Lesung im Hessischen Landtag beschlossen worden. Diese Änderungen des Polizeigesetzes waren im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorhanden und sind erst zwei Wochen vor der zweiten Lesung in den Gesetzgebungsprozess eingebracht worden.

Jürgen Frömmrich verharmlost aber auch, dass Polizeiführungen und Staatsanwaltschaften dazu neigen, vorhandene Rechtsnormen bis über das rechtlich Gebotene hinaus zu dehnen oder zu missachten. Aktuelle Beispiele aus Augsburg, Dortmund und Düsseldorf belegen dies. Dass diese Praxis aber auch in Hessen gepflegt wird, mach ein Vorfall an der Uni Frankfurt deutlich.

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