Geänderte Nutzungsbedingungen: Peter Schaar ist nicht mehr bei Facebook

Datenschutzrheinmain/ Februar 2, 2015/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Auf der Homepage der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V. (EAID) begründet er seinen Abschied von Facebook. Er schreibt u. a.: „… die geänderten FB-Nutzungsbedingungen… FB räumt sich darin das Recht ein, uns auch außerhalb seines Dienstes zu beobachten, unser Surfverhalten zu registrieren und sich auf dem den von uns verwendeten Geräten nach anderen Apps umzuschauen. Dies überschreitet aus meiner Sicht jedes akzeptable Maß und entspricht auch nicht den Vorgaben des Europäischen Datenschutzrechts, zu dessen Einhaltung sich FB eigentlich verpflichtet hat – und verpflichtet ist (Sitz der FB Inc.: Dublin). Dies gilt auch für die ‚Einwilligung‘, die dann als erteilt gilt, wenn man den Dienst nach dem Inkrafttreten der geänderten Regeln weiter nutzt. Diese Einwilligung ist aus meiner Sicht unwirksam, denn gerade bei einem marktbeherrschenden Unternehmen kann von der durch die EG-Datenschutzrichtlinie Freiwilligkeit der Einwilligung keine Rede sein. Auch die Vorstellung, allein durch die Dienstenutzung mit allem einverstanden zu sein, erscheint mir – insb. angesichts der Komplexität der Datensammlungen und -verarbeitungsvorgänge – nicht tragbar…“

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*