Frankreich: Staatsgerichtshof erklärt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung für zulässig

Datenschutzrheinmain/ April 22, 2021/ alle Beiträge, Internationales, Telekommunikations-Überwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare

Nach französischem Recht sind die Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet, alle Verbindungsdaten der Nutzer*innen für nachrichtendienstliche und strafrechtliche Ermittlungszwecke zu speichern. Mehrere im Bereich des Datenschutzes tätige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und ein Telekommunikationsbetreiber hatten vor dem Conseil d’État (dem obersten französischen Gericht) Berufung gegen die Dekrete eingelegt, die eine solche Vorratsspeicherung vorsehen und deren Verarbeitung für nachrichtendienstliche und strafrechtliche Ermittlungszwecke regeln.

Das Gericht hat am 21.04.2021 beschlossen, die 12-monatige Vorratsspeicherung von Informationen über die Kontakte und Bewegungen der kompletten Bevölkerung aufrecht erhalten, da eine Bedrohung der nationalen Sicherheit vorliege sowie ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen und ausländischer Spionage.

In einer Pressemitteilung des Conseil d’État wird eingangs erklärt: „Der Staatsrat stellt fest, dass die bestehende Bedrohung der nationalen Sicherheit derzeit die pauschale Vorratsdatenspeicherung rechtfertigt. Er stellt ferner fest, dass die Möglichkeit des Zugriffs auf Verbindungsdaten zur Bekämpfung schwerer Straftaten es derzeit erlaubt, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und zum Aufspüren der Urheber von Straftaten zu gewährleisten. Es fordert die Regierung jedoch auf, die in Frankreich bestehende Bedrohungslage regelmäßig neu zu bewerten, um die generelle Vorratsdatenspeicherung zu rechtfertigen, und die Nutzung dieser Daten durch die Nachrichtendienste der Freigabe durch eine unabhängige Behörde zu unterwerfen.“  (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat lediglich für eng begrenzte Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem akut drohenden Terroranschlag, eine pauschale Vorratsdatenspeicherung vorübergehend erlaubt. Das Urteil des Conseil d’État macht sie jedoch zur Regel und zum Dauerzustand. Dies pervertiert die EU-Rechtsprechung zum Schutz der Grundrechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit in einer nicht hinnehmbaren Weise. Es wäre daher zu wünschen, dass den Kläger*innen jetzt der Weg zum EuGH geöffnet ist und sie diesen Weg auch gehen.

2 Kommentare

  1. Gerichtsurteile: Vorratsdatenspeicherung in Belgien und Frankreich gekippt

    Erstellt am 26.April 2021, 16:42 Uhr | Kategorie: News

    In Belgien und Frankreich haben Gerichte die Vorratsdatenspeicherung in der vergangenen Woche für rechtswidrig erklärt. In Frankreich wird die Praxis jedoch vorerst fortgesetzt.
    https://posteo.de/news/gerichtsurteile-vorratsdatenspeicherung-in-belgien-und-frankreich-gekippt

  2. Britisches Gericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

    Das Investigatory Powers Tribunal hat geurteilt, dass ein lange gültiges Gesetz zum massenhaften Sammeln von Nutzerspuren unvereinbar mit EU-Recht war.

    25.07.2021 10:54 Uhr Von Stefan Krempl

    https://www.heise.de/news/Britisches-Gericht-erklaert-Vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtswidrig-6147032.html

Schreibe einen Kommentar zu Britisches Gericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*