Frankfurt: Römerkoalition will eine kommunale Informationsfreiheitssatzung auf den Weg bringen

Transparenz/ Dezember 2, 2021/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz, Regionales/ 0 comments

Als Reaktion auf einen Antrag der Fraktion DIE FRAKTION in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, in dem eine Transparenzsatzung für Frankfurt gefordert wird, hat die neue Römerkoalition aus Grünen, SPD, FDP und Volt am 02.12.2021 einen Antrag mit dem Titel Möglichst viele Daten öffentlich verfügbar zu haben – eine kommunale Informationsfreiheits- und Transparenzsatzung für Frankfurt! in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Mit dem Antrag soll der Magistrat beauftragt werden, „den Entwurf einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung im Sinne der Datensouveränität als rechtssichere Grundlage der Herausgabe von nicht personenbezogenen öffentlichen Daten“ vorzulegen.

Was im Titel vollmundig versprochen wird, wird im Text des Antrags leider wieder relativiert. Insbesondere die Bezugnahme auf die zwischen dem 01.05.2012 und 01.05.2014 in Kraft gewesene frühere Frankfurter Informationsfreiheitssatzung macht mißtrauisch, ob der hehre Anspruch des Antrags erfüllte werden kann. Denn die vormalige Informationsfreiheitssatzung war von einer Vielzahl von Mängeln geprägt, auf die die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bereits im März 2013 hingewiesen hat.

Dass die vormalige Frankfurter Informationsfreiheitssatzung mit schwerwiegenden Mängeln behaftet war, scheint den antragstellenden Fraktionen aber bewusst zu sein. Sie machen an folgenden Punkten selbst Verbesserungsbedarf geltend:

  • Gegenstand der Satzung sind Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt und schließen die Eigenbetriebe mit ein. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit und in welcher Form es möglich und sinnvoll ist bei den Unternehmungen, an denen die Stadt mehrheitlich beteiligt ist, eine Informationsfreiheitssatzung einzuführen…“
  • Der Informationszugang ist für jede natürliche oder juristische Person zu gewährleisten“ – und damit nicht mehr – wie in der früheren Informationssatzung – nur für Frankfurter*innen.
  • Es wird eine Städtische Ombudsstelle als Clearingstelle für Fragen der Datenerhebung und -verarbeitung geschaffen an die sich Bürger*innen im Rahmen der Transparenzsatzung auf einfache Weise kostenfrei wenden können.“ Nach Ansicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main muss der dafür notwendige Personal- und Sachmittelbedarf festgestellt und haushaltsrechtlich dauerhaft sichergestellt werden. Eine Übertragung dieser Aufgabe an das Referat Datenschutz und Informationssicherheit wäre nicht zielführend, da dieses Referat bereits derzeitig mit seiner personellen Ausstattung seine ihm übertragenen Aufgaben nicht vollständig bearbeiten kann.
  • Die antragstellenden natürlichen oder juristischen Personen sollen die tatsächlich entstehenden angemessenen Kosten“ ihres Antrags tragen. Diese sollen aber nicht von der Geltendmachung des Informationsanspruchs abhalten.“
  • Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob es möglich ist, weitestgehend alle frei zugänglichen Informationen in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen und ein maschinenlesbares Dokumentenregister einzurichten…“.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat eine Mustersatzung Informationsfreiheit und Transparenz erarbeitet und im Dezember 2019 veröffentlicht.

Eine von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erstellte Übersicht über kommunale Informationsfreiheitssatzungen in Hessen finden Sie hier.

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