Frankfurt: Magistrat lehnt zu Recht den Schutz der “Offenen Bücherschränke” durch Videoüberwachung ab

CCTV-NeinDanke/ März 25, 2021/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

In vielen Frankfurter Stadtteilen stehen “Offene Bücherschränke”, die das kostenlose Austauschen, Ausleihen und Verschenken von Literatur ermöglichen. Die mehr als 70 Bücherschränke sind rund um die Uhr geöffnet und jeder Mensch kann lesenswerte Bücher hineinstellen oder mitnehmen.

Offener Bücherschrank” am Atzelbergplatz im Frankfurter Stadtteil Seckbach

Das Angebot wird von den Bürger*innen gerne angenommen. Ehrenamtliche Bücherpat*innen sorgen dafür, dass die Bücherschränke und ihr Inhalt gepflegt werden. Leider gibt es aber hin und wieder auch Vandalismus, wie ein Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 30.11.2020 zeigt.

Eine Mehrheit der Mitglieder des Ortsbeirats 9 für die Frankfurter Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim stimmte in der Sitzung am 03.12.2020 stimmte einem Antrag der FDP zu, wonach der Magistrat aufgefordert wird zu berichten, „1. welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Betracht kommen; 2. ob hierfür grundsätzlich auch eine Videoüberwachung in Frage kommt und, wenn ja; 3. wie diese ausgestaltet sein müsste, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu genügen…“. Nach diesem Beschluss stellt sich die Frage: Sieht die Mehrheit der Mitglieder des Ortsbeirats Videoüberwachung als Allheilmittel gegen jegliche Form von Vandalismus und asozialem Verhalten an?

Der Magistrat der Stadt Frankfurt – sonst dem Ausbau der Videoüberwachung durchaus zugetan (siehe Hauptwache) – hat das Ansinnen zu Recht abschlägig beschieden. In einer Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021 wird den Mitgliederns des Ortsbeirats mitgeteilt: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine rechtlich zulässigen Möglichkeiten, die Bücherschränke mittels Video durch die Stadt Frankfurt am Main zu überwachen… Hinzu kommt, dass mit einer möglichen Videoüberwachung öffentlicher Bücherschränke in jedem Fall schutzwürdige Interessen von Menschen betroffen sind und diese auch überwiegen. Mit einer Videoüberwachung würde eine Vielzahl unbeteiligter Passanten, die möglicherweise am Bücherschrank vorbeigehen, von der Kamera erfasst; gleiches gilt für Bürger*innen, die Bücher in den Bücherschrank stellen oder entnehmen wollen. Sie haben ohne Zweifel ein Interesse daran, dabei nicht von einer Kamera erfasst und aufgezeichnet zu werden und dieses Interesse überwiegt im vorliegenden Fall deutlich gegenüber dem berechtigten Interesse an der Unversehrtheit des Eigentums. Darüber hinaus scheint eine Videoüberwachung voraussichtlich auch nicht geeignet, den gewünschten Erfolg zu erzielen. Eine Videoüberwachung an sich kann keine Brandanschläge auf Bücherschränke verhindern. Ob sie mögliche Täter überführen kann, erscheint zudem zweifelhaft, da die technischen Anforderungen an eine ganzflächige Videoüberwachung der Bücherschränke (vor allem in den Nachtstunden) hoch sind und nicht sichergestellt ist, ob sich Täter identifizieren lassen (z.B. bei Vermummung). Insofern ist eine Videoüberwachung auch kein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Brandanschlägen auf Bücherschränke.“

Allen Fans von Videoüberwachung des öffentlichen Raums sei ein Blick nach London empfohlen. Dort überwachen 627.727 Videokameras die 9,3 Mio. Einwohner*innen (67,47 Kameras pro 1.000 Einwohner*innen), ohne dass dies dazu führte, dass Kriminalität und Vandalismus spürbar reduziert wurden.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*