Facebook-Fanpages: Niedersächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert die Landesregierung wg. Missachtung von Recht und Gesetz – Hessischer Datenschutzbeauftragter schweigt zu diesem Thema

Datenschutzrheinmain/ September 7, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 05.06.2018 (Aktenzeichen: C-210/16) festgestellt, dass die Betreiber*innen von Facebook-Fanpages für die (rechtswidrige) Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook (mit)verantwortlich sind.

Von der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, wurde die Entscheidung des EuGH zu Fanpages bei Facebook durch insgesamt drei Veröffentlichungen bekannt gemacht,

Fazit aller drei Stellungnahmen ist : Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage ist derzeit nicht möglich.

Im 25. Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen für das Jahr 2019 übt diese massive Kritik daran, dass die niedersächsische Landesregierung unter Missachtung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Facebook-Fanpages und der Stellungnahmen der DSK Facebook-Fanpages betreibt. Die Landesdatenschutzbeauftragte stellt fest: Die Entscheidung des EuGH gilt gleichermaßen für öffentliche wie für nichtöffentliche Stellen, die eine Fanpage bei Facebook betreiben. Allerdings vertrete ich die Auffassung, dass die öffentlichen Stellen in besonderer Weise an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gebunden sind… Die Überprüfung der Fanpages bei Facebook ergab, dass unter anderem der Ministerpräsident, einige Mitglieder des Kabinetts sowie das Umweltministerium aktiv Fanpages betrieben… erhielt ich schließlich Anfang Juli 2019 eine schriftliche Stellungnahme der Staatskanzlei im Namen der gesamten Landesregierung. Darin wird bestätigt, dass das Unternehmen Facebook hinter den Vorgaben der DS-GVO zurückbleibt und weitere Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität notwendig seien. Es sei dennoch in einer Gesamtabwägung zwischen dem Verstoß gegen die DS-GVO durch den Betrieb von Fanpages durch Teile der Landesregierung einerseits und der ‚Wahrnehmung des Informationsauftrags und der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten der Politikverdrossenheit andererseits‘ bewusst entschieden worden, die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram weiterhin zu nutzen. Zudem weist die Staatskanzlei darauf hin, dass es auch darum ginge, den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen zu zeigen, dass Politikerinnen und Politiker ganz normale Menschen mit Schwächen und Stärken sind und mitunter auch mal schräge Dinge tun.‘ Die Landesregierung handelt somit bewusst und gewollt datenschutzwidrig.“ (Tätigkeitsbericht S. 65 f.).

Diesen Feststellungen schließt sich eine massive Kritik an: Das Verhalten der Landesregierung bestätigt und festigt die Vormachtstellung des Unternehmens Facebook in seinem datenschutzwidrigen Geschäftsgebaren. Solange sich nicht einmal die staatlichen Stellen aus dem sozialen Netzwerk zurückziehen, wird kein Änderungsdruck auf das Unternehmen ausgeübt. Gerade diese müssen als Vorbild wirken, an dem sich u.a. Wirtschaftsunternehmen orientieren können. Durchsetzung des EuGH-Urteils wird erschwert Durch den fortgesetzten Betrieb der Fanpages der Landesregierung fühlen sich die Unternehmen unter Umständen darin bestätigt, ebenfalls nicht auf die Nutzung von Facebook zu verzichten. Letztlich verhält sich die Landesregierung nicht nur datenschutzwidrig, sondern bewirkt zudem, dass mir die Rechtsdurchsetzung der EuGH-Entscheidung auch im nicht-öffentlichen Bereich gegenüber Unternehmen, Handwerk, Freiberuflern und Vereinen erheblich erschwert wird…“

Und in Hessen?

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch veröffentlicht in seinem 47. Tätigkeitsbericht für 2018 und seinem 48. Tätigkeitsbericht für 2019 die o. g. Stellungnahmen der DSK, unterlässt es aber tunlichst, die Facebook-Fanpages von Landesministerien und Kommunen zu überprüfen und zu bewerten.

Ein Beispiel für die Untätigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist der Umgang mit einer Beschwerde eines hessischen Bürgers über die am 18.07.2019 gestartete Facebook-Fanpage @umwelthessen der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne). die Facebook-Fanpage neu gestartet. Diese Beschwerde wurde im September 2019 verfasst und ist hier dokumentiert.

Nach Mitteilung des Verfassers der Beschwerde wurde sie bis heute vom hessischen Datenschutzbeauftragten nicht beantwortet.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*