Europ. Gerichtshof für Menschenrechte schränkt Massenüberwachung der Geheimdienste ein

Datenschutzrheinmain/ Mai 25, 2021/ alle Beiträge, NSA Skandal, Telekommunikations-Überwachung/ 1Kommentare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat mit Entscheidung vom 25.05.2021heute die britische geheimdienstliche Massenüberwachung als Verstoß gegen Menschenrechte gebrandmarkt.

Constanze Kurz, eine der Kläger*innen, hat auf Netzpolitik.org einen Kommentar zum Urteil veröffentlicht. Sie stellt darin u.a. fest:

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg hat heute sein Urteil zur geheimdienstlichen Massenüberwachung bekanntgegeben. Da ich einer der Beschwerdeführer in diesem Fall war, kann ich nicht objektiv über die Entscheidung schreiben. Einen Kommentar aber muss ich loswerden.

Zunächst das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in aller Kürze: Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Artikel 10 (Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung) wurden beide durch die Massenüberwachung der britischen Geheimdienste verletzt. Die Richter legten wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechte und um dem Missbrauch der Datenhalden entgegenzuwirken neue Anforderungen fest, die künftig für alle Staaten gelten, die der Konvention beigetreten sind.

Das massenhafte Abgreifen von Kommunikationsdaten geschieht innerhalb und teilweise auch außerhalb Großbritanniens an den Glasfaserkabeln. Dass dieser Zugriff durch den Geheimdienst GCHQ stattfindet und die Daten auch massenhaft ausgewertet werden, ist vom britischen Intelligence and Security Committee (ISC) eingeräumt worden und wird auch von der britischen Regierung nicht mehr bestritten. In den Snowden-Papieren befand sich der mittlerweile auch nicht mehr bestrittene Nachweis, dass vom GCHQ eine Operation namens Tempora durchgeführt wurde, bei der riesige Datenmengen abgeschnorchelt und durchsucht wurden.

Die Massenüberwachung der Kommunikation an sich bleibt nach dem Urteil prinzipiell weiterhin möglich. Wie schon im ersten Urteil wird sie eben nur beschränkt und eingehegt.“

Der zitierte Beitrag von Constanze Kurz auf Netzpolitik.org steht unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0. 

1 Kommentar

  1. KarlsruheGemeinderat stimmt gegen automatisierte Videoüberwachung

    Um das Sicherheitsgefühl der Bürger:innen zu verbessern, wollte die Stadt Karlsruhe einen Platz im Stadtzentrum von einem Privatkonzern überwachen lassen.
    Das Vorhaben ist jetzt im Gemeinderat gescheitert.
    28.05.2021 um 18:10 Uhr – Jana Ballweber – in Überwachung – 2 Ergänzungen

    https://netzpolitik.org/2021/karlsruhe-gemeinderat-stimmt-gegen-automatisierte-videoueberwachung/

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