EU-Kommission informiert Verbraucher über ihre Onlinerechte

Datenschutzrheinmain/ Dezember 23, 2012/ Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit einer Broschüre will die EU-Kommission Verbrauchern ihre Internet-Rechte verdeutlichen: Auf 20 Seiten fassen die Autoren zusammen, was Verbraucher über ihre Rechte zum Netz am dringendsten wissen sollen und was das Europarecht hierfür vorgibt. Ob Internetzugang, Fernabsatzrecht – also das Bestellen von Waren oder Dienstleistungen über das Netz –, Vertragsbedingungen oder unlautere Geschäftspraktiken: die Broschüre „Kodex der EU-Onlinerechte“ (PDF-Datei) fasst kurz und verständlich die derzeit geltenden EU-Verbraucherrechte zum Netz zusammen.

Heise online

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Kommission-informiert-Verbraucher-ueber-ihre-Onlinerechte-1773180.html

bewertet die Veröffentlichung wie folgt: „Allerdings hat die Broschüre auch einen kleinen Haken: sobald Recht angewendet wird, ist es oft eine Frage der Interpretation im Einzelfall. So sind einige der Zusammenfassungen bereits Interpretationen der Rechtslage, die nicht zwangsläufig von Gerichten genau so gesehen werden müssen. Einzelne der beschriebenen Rechte sind auch nicht zwangsläufig identisch von europäischem in nationales Recht übertragen worden…“

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