Erfolg für Persönlichkeitsschutz: Die Deutsche Bahn darf beim Fahrscheinkauf nicht mehr E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen

Datenschutzrheinmain/ Juli 12, 2025/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Deutsche Bahn Fernverkehr AG darf beim Kauf von Sparpreis-Tickets nicht mehr verpflichtend E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 10.07.2025 (Aktenzeichen: 6 UKl 14/24) entschieden. Die bisherige Praxis war rechtswidrig, da sie gegen die DSGVO verstößt. Die Daten sind für den Kauf nicht erforderlich und eine freiwillige Einwilligung lag nicht vor, stellte das Gericht in der Urteuilsbegründung fest.

Bahn-Kund*innen können jetzt wieder ohne Angabe persönlicher Kontaktdaten Sparpreise buchen – online, am Automaten oder am Schalter.

Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.07.2025

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