Eine Klatsche für die Bundesregierung und für CDU/CSU/SPD: Der NSA-Ausschuss muss Snowden zu einer Zeugenaussage einladen – so der Bundesgerichtshof

Datenschutzrheinmain/ November 22, 2016/ alle Beiträge, NSA Skandal, Telekommunikations-Überwachung/ 0 comments

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Foto: American Civil Liberties Union

Über mehrere Jahre hinweg hat die Bundesregierung den Wunsch der Opposition im Bundestag blockiert, Edward Snowden in Berlin anzuhören. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11.11.2016 der Hinhaltetaktik von CDU/CSU/SPD ein Ende gesetzt und einem Antrag von Bundestagsabgeordneten der Grünen und der Linken zugestimmt. Die Bundesregierung muss die Voraussetzungen für eine ungehinderte Ein- und Wiederausreise von Edward Snowden in die Bundesrepublik schaffen.

Aus dem Wortlaut des BGH-Beschlusses: „… hat der Ermittlungsrichter I des Bundesgerichtshofs am 11. November 2016 beschlossen: Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat nochmals über Ziffern II.1.a) und b) des von den Antragstellern am 8. Oktober 2015 gestellten Antrags, die Bundesregierung zu ersuchen, unverzüglich die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen (insbesondere pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes) und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie die genannten Voraussetzungen herstellen kann, abzustimmen und ihm – sollte er weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden – zu Ziffern II. 1.a) und b) – zumindest mehrheitlich – zuzustimmen.“

Die Chancen, dass Edward Snowden doch noch als Zeuge vor den NSA-Untersuchungsausschuss sprechen und zu den Praktiken der NSA und der „Big Five“ informieren kann sind damit gestiegen.

In der Begründung führt der BGH aus: „Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags wurde am 20. März 2014 eingesetzt, um u.a. zu klären, ‚ob, in welcher Weise und in welchem Umfang durch Nachrichtendienste der Staaten der sogenannten Five Eyes (der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königsreichs, Kanadas, Australiens und Neuseelands) eine Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge‘ …, ‚deren Inhalte sowie sonstige Datenverarbeitungsvorgänge‘ … ‚von, nach und in Deutschland auf Vorrat oder eine Nutzung solcher auf öffentliche Unternehmen der genannten Staaten oder private Dritte erfasste Daten erfolgte bzw. erfolgt und inwieweit Stellen des Bundes, insbesondere die Bundesregierung, Nachrichtendienste oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik von derartigen Praktiken Kenntnis hatten, daran beteiligt waren, diesen entgegenwirkten und gegebenenfalls Nutzen daraus zogen‘…und ferner zu klären, ‚ob und inwieweit Daten über Kommunikationsvorgänge und deren Inhalte‘ … ‚von Mitgliedern der Bundesregierung, Bediensteten des Bundes sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder anderer Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, durch Nachrichtendienste der unter I. genannten Staaten nachrichtendienstlich erfasst oder ausgewertet wurden.‘ (B II BT-Drucks. 18/843)“.

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