Eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach
Mit Antrag vom 04.06.2020 hat die Fraktion „Die LINKE.“ in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung gefordert: „Der Magistrat wird beauftragt eine Informationsfreiheitssatzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG zu erstellen. Die Satzung soll sich an der Mustersatzung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main orientieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
In der Begründung des Antrags wird festgestellt: „Die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung bedeutet Transparenz in der Verwaltung und eine Stärkung von Demokratie und Bürger*innenrechten. Den Informationswunsch der Bevölkerung grundsätzlich mit dem Verweis auf das ‚Amtsgeheimnis‘ zu versagen, schwächt die demokratische Teilhabe aller Einwohner*innen. Die Möglichkeit der einfachen Veröffentlichung im Netz bedeutet zudem einen überschaubaren Aufwand für die Verwaltung. Umfassende Informationsfreiheit stärkt die Bürger*innenbeteiligung, das Vertrauen in das Handeln der Behörden und letztendlich die Demokratie. Gerade in Zeiten von Corona, wo Verschwörungsmythen um sich greifen, ist eine umfangreiche Information der Bevölkerung wichtig. Antidemokratische Haltungen lassen sich mit sachlichen und verbindlichen demokratischen Prozessen kontern… Bisher haben sich fünf hessische Kommunen dazu entschieden, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. Die Stadt Offenbach sollte unter anderem mit den Städten Kassel und Bad Soden gleichziehen und eine eigene Satzung erstellen… Die Erstellung einer eigenen Informationsfreiheitssatzung gibt der Stadt Offenbach die Möglichkeit eigene Akzente in der Informationsfreiheit zu setzen und die Bürger*innen möglichst umfangreich zu informieren. Die Mustersatzung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main kann hierbei als gutes Vorbild dienen. Das Ziel der Satzung sollte sein, möglichst viele Informationen ohne zusätzlichen Aufwand online zur Verfügung zu stellen, um echte Transparenz der Verwaltung zu gewährleisten.“
Offenbach braucht dringend eine Informationsfreiheitssatzung – schon allein, um das Verwaltungshandeln des kommunalen Jobcenters MainArbeit durchschaubar zu machen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, Dr. Felix Schwenke (SPD), sah – mindestens bis Juni 2019 – „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“. So jedenfalls der Kern und der vorletzte Satz eines Schreibens, mit dem er auf eine Anregung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main antwortete. Seine Position begründet der Offenbacher Oberbürgermeister mit drei verschiedenen Argumentationssträngen, bei denen er Datenschutz einerseits und Informationsfreiheit bzw. Transparenz staatlichen Handelns andererseits so vermengt, dass Zweifel an den Rechtskenntnissen des früheren Lehrers für die Fächer Politik und Wirtschaft und/oder an der Seriosität seiner Aussagen entstehen müssen.
Wie der Magistrat und die Mehrheit in der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung auf den Antrag der Fraktion „Die LINKE.“ reagieren werden wird auch davon bestimmt sein, wie sich zivilgesellschaftliche Gruppen in Offenbach des Themas Informationsfreiheit annehmen.