eHealth: Vom Gesundheitswesen zur Gesundheitswirtschaft – Informations- und Diskussionsveranstaltung am 13. Februar in Frankfurt
Eine Veranstaltung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main
- am Montag, 13. Februar, Beginn: 19.30 Uhr
- in Frankfurt, Vilbeler Straße 36 (4. Stock), Nähe U- und S-Bahn-Station Konstablerwache, in den Räumen des EPN – Entwicklungspolitischen Netzwerks Hessen e.V.
- Bitte beachten: Dies ist keine Veranstaltung unter Beteiligung des EPN.
Spätestens in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts begann ein groß angelegter Umbau des Gesundheitswesens in Deutschland. Mit veränderten Finanzierungsbedingungen (weg von der paritätischen Beitragszahlung) und Budgetierungsregelungen, die Leistungen für Versicherte begrenzen; aber auch mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens und dem geplanten zentralisierten Zugriff auf Versicherten- und Gesundheitsdaten (Stichwort elektronische Gesundheitskarte – eGk).
Mit dem E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister H. Gröhe (CDU), in Kraft getreten am 01.01.2016, wurden weitere Weichen für die Zukunft gestellt. Das Gesetz soll einerseits für die Krankenkassen, die Forschung und die IT-Gesundheitsindustrie den Weg ebnen und den Zugriff auf Versicherten- und Gesundheitsdaten erleichtern, andererseits erhoffen sich Politik und Wirtschaft daraus weitere Kostensenkungen und privatwirtschaftliche Gewinne.
Der Umbau des Gesundheitswesens zur Gesundheitswirtschaft wird begleitet von Angriffen auf Grundlagen des Datenschutzes im Gesundheitswesen. Aktuell wird das an zwei Stellungnahmen von Bundeskanzlerin A. Merkel (CDU) und Bundesgesundheitsminister H. Gröhe (CDU), die im Januar 2017 veröffentlicht wurden:
Frau Merkel sagte am 09.01.2017 in einer Rede unter mehrmaligem ausdrücklichen Bezug auf die elektronische Gesundheitskarte: „Das, was wir mal in der Verfassungsrechtsprechung hatten, nämlich dass das Prinzip der Datensparsamkeit gilt, mag für einzelne Bereiche richtig sein. Aber die Wertschöpfung der Zukunft… wird nicht mehr damit auskommen, dass man möglichst wenige Daten hat, sondern es wir darauf ankommen, aus vielen Daten möglichst interessante Schlussfolgerungen und Anwendungen zu schöpfen. Da müssen wir in Deutschland sicherlich an vielen Stellen noch ein Stück weit umdenken.“ Sie scheut offenbar nicht mehr davor zurück, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Informationellen Selbstbestimmung als falsch bzw. nicht mehr zeitgemäß darzustellen. Die Durchsetzung privatwirtschaftlicher Interessen scheint ihr mithin wichtiger zu sein als die Verteidigung von Grundrechten.
Herr Gröhe stellte am 09.01.2017 in einem Beitrag für die Frankf. Allgemeine Zeitung unter dem Titel „Mit Datenschutz zum Datenschatz – Was die Digitalisierung des Gesundheitswesens leisten muss“ u. a. fest: „Die Menschen erwarten zu Recht eine bestmögliche medizinische Versorgung. Deswegen müssen wir Datenschätze heben. Je mehr Versorgungsdaten wir haben, umso leichter können sie mit den persönlichen Daten einzelner Patienten abgeglichen werden. Nur so können Krankheiten oder Risiken früher und besser erkannt und behandelt werden. Doch müssen Daten nicht nur digital erfasst, sondern vereinheitlicht werden… Ziel ist, das medizinische Weltwissen für die Gesundheitsversorgung nutzbar zu machen.“ Und weiter: „Von unschätzbarem Wert sind die Datenschätze für die Forschung. Die Verbindung neuer Biotechnologien und der Digitalisierung wird die Medizin grundlegend verändern. Mit ‚Big Data‘-Anwendungen können große Datenmengen schneller ausgewertet werden. Das erschließt neue Diagnosemöglichkeiten… Die Digitalisierung ist wirtschaftlich ein Treiber. Experten rechnen damit, dass sich das weltweite Marktvolumen des digitalen Gesundheitsmarkts von knapp 80 Milliarden Dollar 2015 bis 2020 auf über 200 Milliarden Dollar mehr als verdoppeln wird. Wir müssen unsere Chancen auch hier nutzen…“
Diese und andere Themen rund um die Gesundheitspolitik, den Schutz von Versicherten- und Gesundheitsdaten sowie die Verteidigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sind Gegenstand von Information und Diskussion.
Die Einladung zur Veranstaltung ist hier im Wortlaut nachlesbar.