E-Health: Lobbyisten fordern von der neuen Bundesregierung Änderungen im SGB V zu Lasten von Versicherten und PatientInnen
Die bitkom, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V., eine Lobbyorganisation der auch im Gesundheitswesen wirtschaftlich aktiven IT-Unternehmen hat am 20.10.2017 unter der Überschrift „E-Health Thesen für die 19. Legislaturperiode“ einen Forderungskatalog an die neu zu bildende Bundesregierung veröffentlicht.
Unter den Punkten
- „Eine E-Health-Strategie für Deutschland entwickeln;
- Die Telematikinfrastruktur weiterentwickeln und eine elektronische Patientenakte etablieren;
- Entscheidungsfähigkeit der gematik deutlich verbessern;
- Innovationen im deutschen Gesundheitswesen fördern;
- Datenpolitik für ein digitales Gesundheitswesen“
werden Forderungen erhoben, wie die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen in der Gesundheitsindustrie (IT, Pharma etc.) zu Lasten von Versicherten und PatientInnen von Bundesregierung und Bundestag gefördert werden sollen.
Ein massiver Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung aller Versicherten
findet sich am Ende der anderthalb-seitigen Stellungnahme: Die bisherigen Regelung in § 291a Abs. 5 SGB V, wonach das „Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte… nur mit dem Einverständnis der Versicherten zulässig“ ist (die sogenannte Opt-in-Regelung), soll durch ihr Gegenteil, den gesetzlichen Zwang zur „Datenspende“ (die sogenannte Opt-out-Regelung) nach dem Vorbild von Dänemark, Estland und Österreich ersetzt werden. Zitat: „… sollte der Weg geebnet werden für die Nutzung de-identifizierter Daten. Für die Nutzung von Klinikdaten zu Forschungszwecken sollten zudem Opt-Out-Mechanismen berücksichtigt werden. Solche Mechanismen könnten ebenfalls als Vorgabe für die ePA* Anwendung finden, um eine flächendeckende Nutzung zu erreichen.“
*ePA = elektronische Patientenakte