e-Health-Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen: Patienten sind weiterhin von einem unmittelbaren Zugriff auf die über sie gespeicherten Daten ausgeschlossen

Datenschutzrheinmain/ Mai 27, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Am 27.05.2015 hat das Bundeskabinett nicht nur den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, sondern auch den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Gröhe erklärt dazu: „Um ein Höchstmaß an Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, waren die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Anfang eng einbezogen.“ Was er verschweigt:

Die Forderungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Ländern nach Nachbesserungen im Gesetzentwurf wurden nicht oder nur unwesentlich berücksichtigt. Zur Wahrung der Transparenz ist das den Betroffenen eingeräumte Zugriffsrecht auf ihre Daten von besonderer Bedeutung. Ihnen wird damit auch die Wahrnehmung ihrer Rechte, insbesondere auf Auskunft und Löschung, ermöglicht. Entgegen der Gesetzeslage und entsprechender Ankündigungen ist eine Erprobung des Patientenzugriffs bislang unterblieben. Es ist daher sicherzustellen, dass die Versicherten ihre gesetzlich zugestandenen Rechte auch wahrnehmen können.“ Dies ist der erste Punkt – aber längst nicht der einzige – aus einer kritischen Stellungnahme der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 18./19.03.2015.

persiflage gesundheitskarteEs ist Zeit, zu diesen Plänen NEIN! zu sagen. Gelegenheit dazu ist bei der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt/Main.

  • Auftaktkundgebung: 13.00 Uhr am Wiesenhüttenplatz (Nähe Hauptbahnhof)
  • Demonstration durch die Frankfurter Innenstadt
  • Schlusskundgebung: 15.30 Uhr am Opernplatz

Bei der Schlusskundgebung wird Wieland Dietrich, Hautarzt in Essen und Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e. V., sprechen und den am 27.05.2015 beschlossenen Gesetzentwurf einer kritischen Durchsicht unterziehen.

3 Kommentare

  1. Im bisher umgesetzten und geplanten eGK/TI-System lauern jede Menge Fallstricke: Das eingeräumte Zugriffsrecht und die Schnittstellen und Funktionen zur selbstbestimmten Datenverwaltung der Versicherten sind ein Trick, eine Täuschung auf hohem technischen Niveau. Es darf nicht der Eindruck entstehen dass diese Konzepte und Funktionen das Megasystem zu einem späteren Zeitpunkt legitimieren.
    Das Löschen oder sogar geplante Verstecken von Daten bezieht sich ausschließlich auf einen verschwindend geringen Teil der Daten, die im Hintergrund des Systems produziert werden. Hinzu kommt dass die gesamte Menge der mit dem System produzierten Daten und Metadaten bisher nicht genau ermittelt worden sind und die interpretierten Trennungen und Gruppierungen zwischen Stammdaten. Sozialdaten und Systemdaten über die Paragraphen 291a* theoretische Konstrukte darstellen, die künstlich, ohne genauere Kenntnisse der Zusammenhänge des Megasystems festgelegt worden sind. Die Befürworter haben damit eine Argumentationsgrundlage zementiert, die ihnen ermöglicht das Megasystems umzusetzen, ohne dass eine Nachüberprüfung des Systems verlangt werden kann. Eine weiteres großes Problem liegt in der gesetzlich abgesicherten Vorgehensweise mit Hilfe der Anonymisierung und Pseudonymisierung persönliche Daten umzuwandeln, um sie für eigene Zwecke nutzen zu können. Mit Hilfe modernster IT-Technologien können immer effektiver aus diesen umgewandelten Datensammlungen wiederum persönlich sensible Daten extrahiert werden. Eine seriöse, demokratische und bürgernahe Lösung kann nur darin bestehen das Megasystem umgehend zu stoppen und neu zu analysieren und zu kalkulieren.

  2. Hallo an alle,
    Wir sehen mal wieder, wie wir belogen und betrogen werden: Von wegen wir hätten alle Zugriff auf unsere Daten und es gelte Transparenz. Die gilt nur für die Herrschenden.
    Dies ist ein Ausschnitt aus der Ärztezeitung und beleuchtet endlich mal einen Aspekt
    aus Patientensicht:
    Kein elektronischer Zugang für Patienten vorgesehen
    Und dass das E-Health-Gesetz soll den Technologien, die von Google, Apple und Co. kommen, nichts entgegensetzen.
    “In der geplanten Telematikinfrastruktur ist für Versicherte und Patienten bislang kein elektronischer Zugang vorgesehen”, moniert der vzbv in einer Mitteilung.
    “Sie können nicht einmal passiv auf ihre Daten zugreifen, geschweige denn selbst sicher mit Ärzten oder Therapeuten kommunizieren.”
    Im E-Health-Gesetz wird tatsächlich ein solcher Zugriff nicht ausdrücklich genannt. Der ursprüngliche Plan zur elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur sieht ihn allerdings vor.
    Zumindest ein Leserecht wird es für Versicherte geben müssen, wenn irgendwann entsprechende Daten in Anwendungen wie dem Nottfalldatensatz oder auch einer Patientenakte – die übrigens im E-Health-Gesetz ebenfalls nicht aufgeführt wird – abgelegt werden.
    Jetzt geht es darum, im parlamentarischen Verfahren eine entsprechende Aufmerksamtkeit zu erreichen, was bei der Groko natürlich sehr schwierig wird.
    Und möglichst alle am 30.5. zur Demo in Frankfurt erscheinen!!
    Gruß Mona

    1. Dass nur die Herrschenden nahezu uneingeschränkten Zugriff auf unsere sensiblen (Gesundheits-) Daten haben, der im Gegenzug verweigert resp. erschwert wird, deckt sich mit meinen bzgl. meiner KK gemachten Erfahrungen.
      Seit über einem halben Jahr wird mir selbst unter diesseitigem Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13.11. 2012 B 1 KR/12 R http://lexetius.com/2012,6166 seitens meiner KK keine konkrete Auskunft bzgl. des Punktes 2) ( welche Daten auf welchen Datenträgern an welche Empfänger) und des Punktes 3) (zu welchem Zweck) erteilt …
      Fragen u. a. nach der Existenz von mittlerweile 8 eingerichteten Rechenzentren durch die Gematik, nach der 30stelligen Versichertennummer, wie man seinen auch ohne eingesandtes Lichtbild bestehenden Versicherungsschutz KONKRET wahrnehmen kann, wie die KK denn die Identität des Versicherten mit seinem eventuell abgegebenen Lichtbild und seiner Unterschrift abgleichen und verifizieren will, werden weder von der KK noch vom BVA beantwortet.

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