Die Nutzung von Facebook, Twitter. WhatsApp (und anderen sozialen Medien) durch öffentliche Stellen…

Datenschutzrheinmain/ Januar 7, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0 comments

… ist Gegenstand des neuesten Tätigkeitsberichts des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt. Im Abschnitt „6. Datenschutz im Internet und sozialen Medien“ wird u. a. festgestellt:

Die Stadtverwaltung Frankfurt ist – sowohl als Stadtverwaltung in Gänze, als auch in Form einzelner Ämter – mit eigenen Auftritten auf Facebook und Twitter vertreten.Diese Dienste sind insofern kritisch zu betrachten, als es sich hierbei ausschließlich um auf Gewinnerzielung ausgerichtete Wirtschaftsunternehmen handelt. Alleine Facebook erzielte im Jahr 2018 einen Gewinn nach Steuern von mehr als 22 Milliarden Dollar. Die Gewinne werden dabei ausschließlich durch die Nutzung und Weiterveräußerung der Nutzerdaten erzielt. Dem steht jedoch der Wunsch der Stadtverwaltung und vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber, Informationen über möglichst breit gefächerte Kommunikations-Kanäle an die Bürgerinnen und Bürger zu übermitteln. Gerade im Bereich der Gefahrenabwehr ist dies durch die Twitter-Kanäle der Feuerwehr oder der Polizei von besonderer Bedeutung.

Um hier nun einen Kompromiss zwischen dem Kommunikationsbedürfnis auf der einen Seite und der Gewährleistung des Datenschutzes auf der anderen Seite zu gewährleisten, ist die Nutzung sozialer Medien zur Informationsvermittlung oder zum Absetzen von Warnmeldungen an einen möglichst großen Empfängerkreis datenschutzrechtlich nicht per se zu beanstanden. Die Nutzung sozialer Medien für die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist hingegen datenschutzrechtlich problematisch, da es hier oftmals an den erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlt und Daten somit auch an die sozialen Medien, die ihren Sitz regelmäßig auch noch in datenschutzrechtlich unsicheren Drittländern (wie bspw. den USA) haben, übermittelt würden.

Hinsichtlich des immer wiederkehrenden Wunsches der Kommunikation zwischen den Ämtern und den Bürgerinnen und Bürgern über Messenger Dienste wie WhatsApp hat das Referat 11B seine Rechtsauffassung bekräftigt, dass eine datenschutzkonforme Nutzung von WhatsApp aufgrund der Nutzungsbedingungen von WhatsApp und der Datenweitergabe an Facebook nicht möglich ist. Durch die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) ist eine Nutzung dieses Kommunikationskanals durch die Stadtverwaltung Frankfurt am Main daher nicht möglich.“

In inhaltlich gleichlautenden Schreiben vom 08.05.2019 an die Oberbürgermeister, die behördlichen Datenschutzbeauftragten und die Fraktionen in den Stadtparlamenten von Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gefordert: Facebook-Auftritt abschalten! Dem haben die Oberbürgermeister der Städte Darmstadt und Wiesbaden mit wenig überzeugenden Antworten widersprochen. Aus Frankfurt und Offenbach liegen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bis dato keine inhaltlichen Stellungnahmen vor.

Screenshot vom 07.01.2020

Die Facebook-Fanpage der Stadt Frankfurt besteht weiter fort, obwohl es nach Bewertung des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt „hier oftmals an den erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlt und Daten somit auch an die sozialen Medien, die ihren Sitz regelmäßig auch noch in datenschutzrechtlich unsicheren Drittländern (wie bspw. den USA) haben, übermittelt“ werden.

Ein Fall für den hessischen Datenschutzbeauftragten!

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*