Die EU-Datenschutzgrundverordnung und der Beschäftigtendatenschutz

Datenschutzrheinmain/ September 19, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, EU-Datenschutz/ 0Kommentare

Prof. Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences mit den Schwerpunkten Datenschutz- und Beschäftigtendatenschutzrecht, Kollektives Arbeitsrecht und Internetrecht, hat zu diesem Thema auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am 30.05.2015 in Frankfurt gesprochen.

IMG_0001 weddeProf. Dr. Peter Wedde bei seiner Rede auf der Abschlusskundgebung der Demonstration Freiheit stirbt mit Sicherheit am. 30.05.2015 in Frankfurt

Seine Rede hat Prof. Wedde vor wenigen Tagen der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einer überarbeiteten Fassung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Nach dem Hinweis auf datenschutzverletzende bzw. rechtswidrige Praktiken in kleinen und großen Unternehmen geht der Redner auf die politischen Auseinandersetzungen um die EU-Datenschutzgrundverordnung und die zu erwartenden Auswirkungen auf deb Beschäftigtendatenschutz ein. Die Rede ist hier im Wortlaut nachlesbar.

Ein ergänzender Hinweis: Prof. Wedde hat in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift Datenschutznachrichten (DANA) der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) einen Beitrag veröffentlicht mit dem Titel „Die EU-DS-GVO – Beschäftigtendaten-Verarbeitungs-Erlaubnisverordnung statt Beschäftigtendatenschutz?“ In diesem Beitrag untersucht er detailliert die derzeit in Art. 82 des Entwurfs zur EU-Datenschutz-Grundverordnung vorhandenen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Er stellt dazu fest, dass diese Regelungen denen ähnlich sind, die die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung nach massivem Widerstand aus Gewerkschaften und von DatenschützerInnen Anfang 2013 zurückziehen musste.

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