Die elektronische Gesundheitskarte – ein gigantisches Überwachungsprojekt
Am 24.02.2016 fand in Darmstadt eine öffentlichen Veranstaltung zu diesem Thema statt.
- Elke Steven (Komitee „Grundrechte und Demokratie“) und
- Manfred Hanesch (Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.)
informierten darüber, wie sich das im Dezember 2015 verabschiedete E-Health-Gesetz und die Rechtsprechung der Sozialgerichte auf die politische und juristische Auseinandersetzung um die telematische Infrastruktur im Gesundheitswesen auswirken.
Die Bürger-und Menschenrechtsorganisation Business Crime Control hat mit Erlaubnis der Veranstalter einen Audiomitschnitt der Veranstaltung erstellt und veröffentlicht. Hier zum Nachhören.
Vielen Dank für den eingestellten Audio – Beitrag, der mit Verlaub z.T. leider akustisch nicht immer klar und deutlich wahrzunehmen ist.
Überwiegend geht resp. ging es um die eGK und leider nicht (auch) um die viel brisantere und davon eigentlich nicht zu trennende Problematik der IT – Telematikinfrastruktur („das wäre ein ganz anderes aufzumachendes Fass …“)
Ab 1:53:38ff referiert Ra Hanesch abschließend dann noch darüber, dass es bzgl. der Problematik der IT – Telematikinfrastruktur (angeblich) „noch kein gesondertes Verfahren dazu gäbe“ …
Ra Hanesch scheint die sich genau darauf technisch orientierte und beziehende Klage von Rolf D. Lenkewitz, eingereicht und angenommen bereits im Juli 2015 beim resp. vom SG Augsburg AZ.: S 10 KR 280/15 ganz offensichtlich nicht zu kennen …
Lt. Rolf D. Lenkewitz hält das SG Augsburg die betreffende Klage übrigens längst für entscheidungsreif.