Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer Mieter umfassend überwachen

Wuehlmaus/ August 28, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Datenschutz im Mietrecht, Uncategorized, Verbraucherdatenschutz/ 4Kommentare

Aus dem ABG Slogan „Wir machen Räume wahr“ wird „Wir machen AlbtRäume wahr“.

Ein Bürger wandte sich kürzlich an die Bürgerinitiative dieDatenschützer Rhein Main mit der Beschwerde, dass flächendeckend in hunderten von Mietwohnungen des ge­werblichen Vermieters ABG Frankfurt Holding funkfähige Zähler für Wasser und Heizung eingebaut wurden. Diese senden in einem noch nie da gewesenen Funkfeuer wöchentlich Messdaten an den Dienstleister „ista Deutschland GmbH“, der im Auftrag der ABG die technische Infrastruktur stellt. Dabei erhält auch die ABG diese Verbrauchsdaten und alle nur erdenklichen Auswertungen hierüber.

Dieser Bürger hat den Einbau standhaft verweigert. Die ABG ist nun dazu über­ge­gangen ihn auf dem Klageweg zu zwingen, den Einbau zu dulden. In einer Über­rumplungsaktion ist das teilweise bereits geschehen. Im Frühjahr wurde der Wasser-Zähler in der Keller-Waschküche bereits ohne seine Zustimmung ausgetauscht.

Der genaue Blick auf die technischen Details legt offen, dass das ista System „memonic 3 radio net“ eingesetzt wird. Dabei wirbt die Firma ista gerade damit, dass nunmehr eine wöchentliche Auslesung zum Standard wird. Das bedeutet, dass die Lesefrequenz auf das 50-fache steigt. An anderer Stelle wirbt die Firma ista damit, dass auch eine tägliche Auslesung möglich wäre. Und schon sind wir fast bei einer 400-fachen Frequenz.

All dies sind personenbezogene Verbrauchsdaten von hunderten von Mietern. Diese Informationen lassen einen Rückschluss darauf zu, wann ein Mieter seine Wohnung tatsächlich bewohnt und wann nicht. Außerdem geben sie über den Verbrauch Auskunft darüber, ob gerade Gäste in der Wohnung wohnen und wie viele und wie lange. Weitere Schlussfolgerungen, ja ungeahnte Möglichkeiten zur Überwachung von Mietern sind denkbar.

 

dieDatenschützer Rhein Main unterstützen diesen Bürger in seiner Gegenwehr.

Auch der geneigte Leser kann dies tun:

Am 15. September 2017 findet ab 10:15h eine erste mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt statt, Gerichtsstraße 2, Gerichtsgebäude B, Raum 150. Dabei sein und den Datenschutz einfordern, wo er beschnitten werden soll, damit kann jeder beitragen.

 

Von Jakob Wolle

 

 

4 Kommentare

  1. Läuft gerade… ich wünsche alles Gute!

  2. Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg vor Gericht!
    Bitte gleich bei Rauchwarnmeldern weitermachen!

    Allerdings: Wieso wird diese Datenschützer-Seite nur korrekt dargestellt, wenn man JavaScript erlaubt?

  3. Das ist sehr aufschlussreich.
    Welches Aktenzeichen hat das Urteil?

  4. Es gibt zwar ein Aktenzeichen, aber kein Urteil. Der Mieter ist verklagt worden, den Einbau neuer Zähler zu dulden. Als in der mündlichen Verhandlung das Gericht dem nicht folgen wollte, hat der Vermieter seine Klage zurückgezogen – gerade um ein Urteil zu vermeiden.

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