Deutscher Richterbund lehnt Videoüberwachungs“verbesserungs“gesetz ab

Datenschutzrheinmain/ November 23, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Der Deutsche Richterbund e.V. (DRB) hat in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines  Videoüberwachungs“verbesserungs“gesetzes, den  Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 02.11.2016 vorgelegt hat,  aus verfassungsrechtlichen Gründen zu Makulatur erkärt. Zsammengefasst hat der DRB seine Kritik in wenigen, aber um so deutlicheren Aussagen:

  • „Der Entwurf für ein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Es erscheint fraglich, ob § 6b Abs. 1 Satz 2 BDSG-E einer Überprüfung am Maßstab des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der jeweiligen Betroffenen standhält. Mit der geplanten Maßnahme werden ganz überwiegend Personen überwacht, die selbst keinen Anlass dafür geben. Das Vorhandensein einer Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen führt zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens, was bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstellt.
  • Regelungen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung gehören systematisch nicht in das Bundesdatenschutzgesetz.
  • Für die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr sollten keine privaten Stellen in die Pflicht genommen werden, es handelt sich um Kernaufgaben des Staates, die er zum Beispiel durch eine höhere Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten wahrzunehmen hat.“ 

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