Der Verfassungsschutz und das Jobcenter Saarbrücken: Zusammenarbeit? Oder Abschöpfung von Kenntnissen über „KundInnen“ des Jobcenters?
Die bisherige innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, Ulla Jelpke, hat eine Kleine Anfrage (Bundestags-Drucksache 18/13507) zum Thema „Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ an das Bundesinnenministerium gerichtet. Aus der Antwort des Ministeriums geht hervor: „Zwischen dem saarländischen Landesamt für Verfassungsschutz und der Führungsebene des Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken hatte es ein Gespräch gegeben. Ziel dieses Gespräches war es, über die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz zu informieren und für die Gefährdungslage in Bezug auf den Islamistischen Terrorismus zu sensibilisieren. Im Nachgang zu diesem Gespräch wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Jobcenters per E-Mail durch die Geschäftsführung über ein Kommunikationsverfahren informiert, wie sie mögliche Hinweise intern weiterleiten können…“
Das Ministerium hat damit eine Praxis bestätigt, die zuvor in diversen Pressemeldungen bekannt geworden war. Was das Ministerium tunlichst vermieden hat: Über den tatsächlichen Umfang der aktiven Kontaktversuche der diversen Landes- und Bundesämter für Verfassungsschutz mit den Leitungen der bundesweit mehr als 400 Jobcenter, in Hessen 26 Jobcenter zu informieren.
Es darf begründet vermutet werden, dass der aus Saarbrücken bekannt gewordene Kontaktversuch kein einmaliges Ereignis ist, sondern eher eine regelhafte Praxis die – unerwartet für die Beteiligten – offen gelegt wurde.
Ist die Information über ein Kommunikationsverfahren nicht auch eine interne Weisung?
Es wäre die Sache wert, über die Internetseite von Frag den Staat (https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-unter-aufsicht-der-bundesbeauftragten-fur-datenschutz-bfdi/) oder auch unmittelbar an das Jobcenter Jobcenters im Regionalverband Saarbrücken (http://www.jobcenter-rvsbr.de/index.php?id=Impressum) eine entsprechende Anfrage zu richten.
Sollten Sie das tun wollen, sind wir gerne bereit, Sie dabei bei Bedarf zu unterstützen.