Der Streit um die polizeiliche Videoüberwachung in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) eskaliert
In einer Pressemitteilung vom 10.01.2019 erklärte Heinz Müller, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu der auf dem Schweriner Marienplatz stattfindenden Videoüberwachung: “‘Die Videoüberwachung auf dem Marienplatz ist rechtswidrig, weil eine angemessene Sicherheit der dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet ist.’ Rechtswidrig sei insbesondere das ‘Wie’ der Videoüberwachung. Die Aufnahmen der acht auf dem Marienplatz installierten Kameras werden drahtlos in das Schweriner Polizeizentrum übermittelt. ‘Für eine sichere Übertragung müssten die Daten so verschlüsselt werden, dass sie an keiner Stelle des Übertragungsweges von Unbefugten mitgelesen werden können’ … ‘Die dafür erforderliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet jedoch nicht statt.’ … Als verantwortliche Stelle muss das Innenministerium nachweisen, dass bei der Videoüberwachung des Schweriner Marienplatzes die Vorschriften des Datenschutzrechts eingehalten werden. ‘Dieser Nachweis ist jedoch’, so Müller, ‘bislang nicht erbracht.’”
Und mit Pressemitteilung vom 23.01.2019 legt der Landesdatenschutzbeauftragte nach: „‚Nach wie vor hat das Innenministerium nicht nachgewiesen, dass die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger bei der Videoüberwachung des Marienplatzes gewährleistet ist‚… Entgegen früheren Verlautbarungen hält das Innenministerium eine Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung per Funk nicht mehr für erforderlich. Damit verstößt es nicht nur gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, sondern missachtet eigene Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben, die für die Landesverwaltung verbindlich sind… ‚Würde ein privates Unternehmen so agieren wie das Innenministerium, würde ich sofort ein Bußgeld verhängen‚, erläutert Heinz Müller… ‚Ich erwarte dennoch, dass das Innenministerium meine Anordnung zur Verschlüsselung der Funkstrecke bis zum 31. Januar 2019 umsetzt‘, so der Landesdatenschutzbeauftragte. ‚Wird meine Anordnung nicht vor einer Verlängerung des vorläufigen Wirkbetriebes oder einer sonstigen Anordnung zur Fortdauer der Videoüberwachung umgesetzt, werde ich ein Verbot der Videoüberwachung ohne weitere Anhörung oder Warnung verhängen‚… „
Was war dem voraus gegangen?
Erstmals im November 2016 forderte die CDU-Fraktion im Stadtparlament von Schwerin die Einführung von Videoüberwachung auf dem Marienplatz der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Die Begründung: “Eine Überwachung des zentralen Platzes in der Schweriner Fußgängerzone ist sowohl aus der Sicht der an der Auswertung der bisherigen Situation beteiligten Behörden als auch… für die Bürger der Landeshauptstadt Schwerin mehr als nur wünschenswert. Die Stadtvertretung muss der veränderten Sicherheitslage in der Stadt Rechnung tragen…” Eine Mehrheit des Stadtparlaments folgte dieser Argumentation und beschloss die Videoüberwachung des Marienplatzes.
Dem Voraus ging bereits im Juli 2016 die Äußerung des Schweriner Innenministers Lorenz Caffier (CDU), man müsse “sich politisch entscheiden, ‘ob wir zukünftig mehr Sicherheit oder mehr Datenschutz in Deutschland haben wollen’… ‘Ich bin ganz klar dafür, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich auszuweiten, zur Gefahrenabwehr und um damit Amokläufer und Terroristen und extremistische Gewalt schneller stoppen zu können.’”
Im August 2018 stellte die Fraktion der Linken im Schweriner Stadtparlament dann fest: “20 Monate nach der Mehrheitsentscheidung der Stadtvertretung für eine Videoüberwachung des Marienplatzes ist diese noch immer nicht realisiert. Wegen technischer Probleme mussten bereits montierte Kameras wieder abmontiert werden… Unabhängig davon, wie man das Instrument der Videoüberwachung politisch bewertet, ist das Projekt in den Augen der Öffentlichkeit gescheitert. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sprechen ganz offen von einer Provinzposse…”
Die Stadtverwaltung und die Mehrheit des Schweriner Stadtparlaments blieben bei ihrer Position und trieben die Einführung der Videoüberwachung weiter voran. Der NDR meldete im Oktober 2018: “Die mangelnde Sicherheit bei der Datenübermittlung hatte das Projekt zuletzt aufgehalten. Beim Probebetrieb der Kameras war festgestellt worden, dass der Schutz der Daten vor dem Zugriff Unberechtigter nicht ausreichend gewährleistet werden konnte. Der zunächst beauftragten Firma war es nicht gelungen, Abhilfe zu schaffen…”
Am 09.01.2018 teilte die Stadtverwaltung Schwerin dann mit: “Die polizeiliche Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen eines Pilotprojekts installierten Kameras soll nach einer Mitteilung des Schweriner Innenministeriums im vorläufigen Wirkbetrieb zunächst bis Ende Januar verlängert werden…”
aus obigem Artikel
„Am 09.01.2018 teilte die Stadtverwaltung Schwerin dann mit: “Die polizeiliche Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen eines Pilotprojekts installierten Kameras soll nach einer Mitteilung des Schweriner Innenministeriums im vorläufigen Wirkbetrieb zunächst bis Ende Januar verlängert werden…”
Die bisherigen Folgen:
Nur öffentliches Jammern!
Siehe:
Verbot der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz
Veröffentlicht am: 1. Februar 2019
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Diesen Rechtsverstoß könne Müller als Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht hinnehmen. „Meine Aufgabe ist es, die Anwendung des Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen. Und diese Aufgabe nehme ich sehr ernst.“
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https://www.datenschutz.de/verbot-der-videoueberwachung-auf-dem-schweriner-marienplatz/