Der Rechtshilfefonds „elektronische Gesundheitskarte“ braucht Spenden

Datenschutzrheinmain/ Dezember 10, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

egkBeim gemeinnützigen Verein Digitalcourage e.V. wurde im März 2015 ein Rechtshilfefonds für die juristische Basisarbeit zur Gesundheitskarte eingerichtet. Hauptzweck ist die Finanzierung der Erstellung von Muster-Schriftsätzen, die Gegnern der eGK bzw. der Telematikinfrastruktur behilflich sein sollen.

Nach Verabschiedung des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), das weitere Verschärfungen zu Lasten der Versicherten enthält, gewinnt die Sammlung von Spenden für die juristische Auseinandersetzung an Bedeutung.

Spenden können auf ein Konto von Digitalcourage e.V. bei der Sozialbank (IBAN: DE48 3702 0500 5459 5459 10) überwiesen werden. Informationen zum Rechtshilfefonds (incl. Verfahrensordnung) finden Sie hier.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*