Datenschutzkonferenz fordert vollständigen Verzicht auf die Chatkontrolle als Instrument anlassloser Massenüberwachung

Datenschutzrheinmain/ März 2, 2026/ alle Beiträge, Chatkontrolle, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert vor den beginnenden EU-Verhandlungen über mögliche Chatkontrollen auf derartige Maßnahmen vollständig und endgültig zu verzichten. Die DSK appelliert in ihrer Pressemitteilung vom 26.02.2026 an die Beteiligten, von der Massenüberwachung privater Chats sowie dem flächendeckenden Scannen privater Nachrichten und einem Durchbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Ausnahme abzusehen.

Nach Ansicht der DSK würden Hintertüren in der Verschlüsselung die Sicherheit der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürgern gefährden und könnten auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Die DSK weist zudem darauf hin, dass auch das Scannen von Nachrichten auf dem Endgerät („Client-Side Scanning“) die Schutzwirkung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen würde, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können. Eine Überwachung der privaten Kommunikation dürfe nur gezielt bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommen.

Die DSK unterstützt ausdrücklich die Zielsetzung, Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel rechtfertigt jedoch keinen Generalverdacht von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung privater Kommunikation ist unverhältnismäßig und würde das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig bedrohen. Nach Ansicht der DSK müsse der Fokus zudem auch auf präventive Maßnahmen, wie etwa Aufklärung, gelegt werden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber, aktuell auch Vorsitzender der Datenschutzkonferenz erklärt darüber hinaus: „Der Schutz von Kindern ist elementar. Der Staat muss dazu angemessene Mittel ergreifen. Die anlasslose Überwachung privater Kommunikation betrifft den Kern der Vertraulichkeit der Kommunikation aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Statt einen Generalverdacht zu begründen, sollten gezielte Maßnahmen getroffen werden, um Kinder wirksam zu schützen.“

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