Datenschutzbeauftragter in Sachsen-Anhalt rügt öffentlich die ungenügende Personalausstattung seiner Behörde – und wie sieht es in Hessen aus?

Datenschutzrheinmain/ Juni 26, 2020/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessischer Datenschutz/ 0 comments

Am 24.06.2020 wurde der neue Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Gleich zu Beginn, im Abschnitt 2.2. des Berichts, geht Dr.Harald von Bose, seit Ende seiner zweiten Amtszeit im März 2017 „mit allen Rechten und Pflichten“ weiter im Amt, detailliert auf die aus seiner Sicht prekäre und europarechtswidrige Ausstattung der Aufsichtsbehörde ein: Von dem aktuellen Gesamtbedarf von 53 Stellen sind… bislang nur 30 Stellen… vorhanden, so dass ein offener Stellenbedarf von weiteren 23 Stellen besteht. Um diesen Bedarf stufenweise zu decken, hatte der Landesbeauftragte im Jahre 2019 für die Haushaltsjahre 2020/2021 insgesamt 15 Stellen mit eingehender Begründung im Rahmen der Haushaltsaufstellung angemeldet.Das Ministerium für Finanzen hat diese Anmeldungen, ohne auf die Begründung der Stellen seitens des Landesbeauftragten einzugehen und ohne die Erforderlichkeit der Stellen zu prüfen, komplett gestrichen… Damit setzt sich die defizitäre Personalausstattung der Ge-schäftsstelle auch in den Jahren 2020 und 2021 fort. Sowohl die einseitige Streichung ohne Begründung als auch die dabei unterlassene Prüfung der Erforderlichkeit des Stellenbedarfs stellen einen Verstoß gegen europäisches und Landesrecht dar. Art. 52 Abs. 4 DS-GVO, § 21 Abs. 3 Satz 2 DSG LSA bzw. § 22 Abs. 2 Satz 2 DSAG enthalten eine Garantie hinsichtlich der notwendigen Personalausstattung… Durch die einseitige Streichung von notwendigen Stellen liegt eine gravierende, unzulässige Einflussnahme in die völlige Unabhängigkeit des Landesbeauftragten vor…“

Klare Worte, die sich die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main auch von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, dem hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, wünschen würde.

Seine Behörde hat 2018 durch die DSGVO und die Bestellung als Informationsfreiheitsbeauftragter neue und zusätzliche Aufgaben erhalten. In seinem neuesten Tätigkeitsbericht geht Herr Ronellenfitsch darauf nur sehr dezent ein. IM Abschnitt 16. Arbeitsstatistik teilt er lediglich mit: „Die Hoffnung, dass sich die Welle der Beschwerden und Beratungsgesuche nach eineinhalb Jahren DS-GVO beruhigen werde, erfüllte sich nur leicht. Hatte sich die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Eingänge in 2018 nach dem Stichtag nahezu verdoppelt, war 2019 für das gesamte Jahr nur ein geringfügiger Rückgang zu verzeichnen…“. Ob und in welchem Umfang er für die neuen Aufgaben seiner Behörde auch eine bessere Personal- und Finanzausstattung gefordert hat, geht Herr Ronellenfitsch nicht ein.

In einer (nicht datierten) behördeninternen Ausarbeitung, die der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vorliegt, wird das Ausmaß der personellen Unterbesetzung der Behörde aber unmissverständlich deutlich. Hier ein Auszug 

zum Aufgabenzuwachs…

…und zum Personalzuwachs

Ein deutliches uns nicht hinnehmbares Missverhältnis!

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