Datenschutz gilt auch für Briefe aus den Jobcentern
Nach Beschwerde eines Betroffenen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen unzulässig ist. Die Begründung: „…besteht durch das Logo die Möglichkeit, dass Dritte Kenntnis vom Sozialleistungsbezug der Betroffenen erhalten…“.
Die Stellungnahme ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf