Datenschutz gilt auch für Briefe aus den Jobcentern

Datenschutzrheinmain/ Juni 25, 2014/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Nach Beschwerde eines Betroffenen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen unzulässig ist. Die Begründung: „…besteht durch das Logo die Möglichkeit, dass Dritte Kenntnis vom Sozialleistungsbezug der Betroffenen erhalten…“.

Die Stellungnahme ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf

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