Datenschutz und Sozialgeheimnis: Fremdworte für rechtsradikale „Wutbürger“

Datenschutzrheinmain/ August 25, 2017/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 2Kommentare

Am 23.08.2017 veröffentlichte der Twitter-User nur diesmal (@IzmirDeryasi) auf Twitter das Foto eines Kontoauszugs der Sparkasse Donauwörth, in dem Name und Anschrift des Kontoinhabers, seine Kontodaten und weitere Angaben lesbar sind sowie die Zeilen „Landkreis Donau-Ries“ und „Asyl Geldleistungen“.  Vom Verfasser dieses Beitrags wurden beide Screenshots anonymisiert sowie die Zeilen „Landkreis Donau-Ries“ und „Asyl Geldleistungen“ farblich hervorgehoben Ein Mitglied der

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Jobcenter und Datenschutz – eine nicht immer glückliche Beziehung

Datenschutzrheinmain/ November 1, 2016/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 1Kommentare

Vor wenigen Tagen ging eine Meldung durch die Medien, wonach im Jobcenter Stade eine schwangere „Kundin“ befragt wurde, wer der mutmaßliche Vater ihres ungeborenen Kindes sei. Der Rechtsanwalt der jungen Frau machte den Skandal öffentlich. Er veröffentlichte die Anfrage des Jobcenters und stellte dazu fest: „Der Fragebogen verlangt als erstes genaue Angaben zu den Männern, mit denen unsere Mandantin Sex

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Datenschutz gilt auch für Briefe aus den Jobcentern

Datenschutzrheinmain/ Juni 25, 2014/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Nach Beschwerde eines Betroffenen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen unzulässig ist. Die Begründung: „…besteht durch das Logo die Möglichkeit, dass Dritte Kenntnis vom Sozialleistungsbezug der Betroffenen erhalten…“. Die Stellungnahme ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf

Bundessozialgericht: Jobcenter darf Daten von Leistungsbeziehern nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergeben

Datenschutzrheinmain/ September 25, 2013/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2012 (AZ: B 14 AS 65/11 R) entschieden, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, in jedem Fall die schutzwürdigen Interessen von Leistungsempfänger/innen zu beachten und vor einer Kontaktaufnahme mit Dritten zunächst das Einverständnis der Betroffenen einzuholen, bevor sie Dritten gegenüber Sozialdaten offenbaren. Nach den auch für das SGB II geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften habe jede/r Anspruch darauf, dass die sie/ihn

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