Datenmoloch „Beitragsservice“ (früher GEZ): Zweiter bundesweiter Meldedatenableich mit den Daten der Einwohnermeldeämter hat begonnen
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gleicht 2018 auf Grundlage von § 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag seine Bestandsdaten bundesweit mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. Die Meldedaten wurden von den Einwohnermeldeämtern am 06.05.2018 um 0:00 Uhr ermittelt. Dabei handelt es sich um ca. 70,8 Mio. Datensätze mit folgenden Angaben:
- Familienname,
- Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
- frühere Namen,
- Doktorgrad,
- Familienstand,
- Tag der Geburt,
- gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
- Tag des Einzugs in die Wohnung.
Aufgrund der Datenmenge können diese ca. 70 Mio. Datensätze nicht auf einmal übertragen werden, sondern werden im Zeitraum vom 07.05. – 03.062018 sukzessive an den Beitragsservice übermittelt. Anschließend werden die behördlichen Daten mit den bei den Sendeanstalten vorhandenen Angaben über Beitragszahler abgeglichen.
Diese Informationen sind einer Veröffentlichung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entnommen. In einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10.05.2018 wird eine weitere gigantische Zahl genannt: „39,1 Millionen Wohnungen sind in der Vorratsdatenspeicherung der Sender erfasst.“
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben bereits in ihren Stellungnahmen vom 15.09.2010 und 11.10.2010 ihre Bedenken und ihren Widerspruch gegen diesen umfassende Datenerhebung mitgeteilt – leider vergeblich.
Im Jahr 2013 wurde den Ministerpräsidenten der 16 deutschen Bundesländer für die Einrichtung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio der BigBrotherAward in der Kategorie Politik verliehen.