Das Recht auf ein analoges Leben in Österreich…

Datenschutzrheinmain/ Dezember 6, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben, Internationales/ 0Kommentare

fordert die Bürgerrechts- und Datenschutz-NGO epicenter.works (Plattform Grundrechtspolitik – ehemals: Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich) in einer Stellungnahme vom 25.11.2024. Anlass der Stellungnahme sind die Koalitionsverhandlungen in Österreich zur Bildung einer neuen Bundesregierung. epicenter.works will damit einen konstrutkiven Beitrag leisten für Maßnahmen gegen bestehende Diskriminierungen von älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, niedrigem Einkommen oder wenig Affinität zu digitaler Technik. Das Dokument zeigt dazu konkrete Reformschritte für die österreichische Rechtsordnung auf. Er werden Forderungen erhoben, die so auch in der Bundesrepublik Deutschland notwendig sind.

Als Problem wird beschrieben: Die aktuelle Rechtslage befördert die Schlechterstellung von Menschen, die aufgrund ihres fehlenden Zugangs zu digitaler Technik bereits benachteiligt sind. Dies betrifft insbesondere
einkommensschwache Personen ohne Smartphone oder Internetzugang, Menschen mit Beeinträchtigung, bildungsferne Schichten und ältere Personen ohne ein soziales Umfeld, in dem ihnen eine jüngere Generation mit neuer Technik helfen kann. Ohne gezielte Gegenmaßnahme kann es für jene Bevölkerungsgruppen zu einer weiteren Isolation und Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben oder von staatlichen Leistungen kommen.“

Unter Lösungen sind u. a. folgende Forderungen aufgelistet:

  • „Verbot von höheren Gebühren für analoge Amtswege…
  • Gesellschaftliche Teilhabe durch analoge Alternativen erhalten…
  • Recht auf Bargeld…“

Vergleichbare Forderungen für die Sicherstellung eines Grundrechts auf analoges Leben werden auch in einer Petition von Digitalcourage erhoben, in der der Bundestag aufgefordert wird, „das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.“

Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat – unabhängig von der Petition von Digitalcourage – zu dieser Problematik in „MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung“ unter dem Titel „Das Recht auf ein analoges Leben“ die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zum Ergebnis: „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen. Zum anderen beinhaltet dies das Recht, sich vorzubehalten, im Internet nicht präsent zu sein und nicht namentlich auf Webseiten erwähnt zu werden.“  Und unter der Überschrift „Schnell gelesen …“ fasst Lorenz seine Position abschließend so zusammen:

  • Für Privatpersonen, die nicht am Internet teilnehmen können oder wollen, ist eine analoge Lösung bereitzustellen. Kosten dürfen für diese analoge Lösung nicht erhoben werden.
  • Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, Steuererklärungen weiterhin in Papierform einzureichen…
  • Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

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