Das „Prostituiertenschutzgesetz“ – ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiter/innen

Datenschutzrheinmain/ Januar 15, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Regionales/ 0Kommentare

Doña Carmen e. V. (Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten) aus Frankfurt hat eine Bitte um finanzielle Unterstützung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Rechte von Sexarbeiter/innen veröffentlicht. Darin wird festgestellt: “Das so genannte ‘Prostituiertenschutzgesetz ‘ ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte von Sexarbeiter/innen. Erstmals seitdem die Nationalsozialisten 1939 die staatliche Erfassung von Prostituierten verordneten, werden nun sämtliche Sexarbeiter/innen erneut staatlich registriert und mit einem Hurenpass versehen. Das gesamte Prostitutionsgewerbe soll rundum überwacht werden. Dagegen richtet sich unsere Klage vor dem Straßburger Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dafür gibt es eine Frist: Die Klage muss bis zum 26. Januar 2019 auf den Weg gebracht sein. Uns fehlen noch 2.500 € zur Finanzierung der Klage. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende! Jede einzelne Spende hilft! Gemeinsam schaffen wir das!”

Spenden bitte an:  

  • Doña Carmen e.V.
  • Frankfurter Sparkasse – IBAN DE44 5005 0201 1245 8863 61
  • Doña Carmen e.V. ist gemeinnützig. Spenden sind steuerlich absetzbar.

Auf der Homepage von Doña Carmen e.V. finden Sie eine Information zu Anlass und Inhalt der beabsichtigten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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