Das Projekt eGk: „Ein gigantisches Umverteilungsprojekt von der Gesundheitsbranche in die IT-Industrie“
Diese Schlussfolgerung von Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt in Berlin und seit vielen Jahren engagierter Gegner der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), ist der letzte Satz eines Beitrags in der Zeitung Junge Welt vom 09.02.2016. Die Journalistin, die den Beitrag geschrieben hat vertritt eine eindeutig kritische Position gegenüber der eGk, dem E-Health-Gesetz von Gesundheitsminister Gröhe (CDU), der Gematik und den Konzernen, die am Projekt verdienen (namentlich genannt: Arvato systems / Bertelsmann und Giesecke & Devrient). Das hebt den Beitrag wohltuend aus der Fülle unkritischer Beiträge in den Medien heraus. Verschwiegen werden soll nicht, dass der Beitrag inhaltliche bzw. redaktionelle Unschärfen enthält.
Wichtig der Hinweis auf die in Arbeit befindliche Verfassungsklage gegen das im Dezember 2015 beschlossene und am 01.01.2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz und auf den bereits bestehenden Rechtshilfefonds zur Unterstützung dieser Verfassungsklage.
Durch die Änderungen in den §§ 15 Abs. 6, 291, 291a und 291b SGB V und durch die neu ins Gesetz aufgenommenen Regelungen in den §§ 31a sowie 291c bis 291g SGB V werden nach vorläufiger Bewertung von eGk-kritischen Juristen Grundrechte in einem Ausmaß verletzt, die es geraten sein lassen, diese Regelungen in 2016 unmittelbar vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Denn innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser neuen Regelungen ist dieser Weg möglich, ohne zuvor den Instanzenweg durch die Sozialgerichtsbarkeit gehen zu müssen.
Für den Erfahrungsaustausch über den Umgang von Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzten und deren jeweiligem Personal mit Versicherten, die auch 2016 die eGk verweigern, gibt es unterschiedliche Foren. Eines dieser Foren ist der Beitrag „Auch 2016 ohne elektronische Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: Geht das? Wenn Ja, wie?„ auf dieser Homepage.
Was nicht im Beitrag der Jungen Welt zu lesen, aber trotzdem wichtig ist für die GegnerInnen der eGk: Jan Kuhlmann ist nicht nur Rechtsanwalt und engagierter Gegner der eGk. Er ist auch Vorsitzender des Vereins Liste Neuanfang e. V., ein Verein der es anstrebt, bei den Sozialversicherungswahlen mit einer Kandidatur die Krankenkassenmitglieder zu erreichen, denen Datenschutz und Patientenrechte wichtig sind. Der Verein Liste Neuanfang e. V. braucht noch viele weitere Mitglieder, um bei den Sozialversicherungswahlen insbesondere der mitgliederstärksten Krankenkassen antreten zu können. Eine Mitgliedschaft ist nicht mit der Pflicht zur Beitragszahlung verbunden und kann hier beantragt werden. Die Satzung des Vereins in der derzeit gültigen Fassung kann hier eingesehen werden.