Da hat wohl jemand die DSGVO nicht verstanden? Videoüberwachung bei Merz Pharma im Frankfurter Nordend

CCTV-NeinDanke/ August 24, 2023/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 1Kommentare

Die Firma Merz Pharma GmbH & Co. KGaA hat ihren Stammsitz in einem Straßengeviert im Frankfurter Nordend. Mit knapp 10 Videokameras lässt sie an allen vier Straßen die Außenhaut des Gebäudes überwachen.

Die Besonderheit: Bei Merz Pharma ist, wie die Beschilderung (!) auf allen Seiten des Firmengeländes deutlich zu machen versucht, nicht die Unternehmensleitung die für die Videoüberwachung „Verantwortliche Stelle“ i. S. d. DSGVO, sondern die „Abteilung Datenschutz“.

Stellen sich die Fragen:

  • Hat bei Merz Pharma der betriebliche Datenschutzbeauftragte auf eigene Rechnung und Verantwortung die Videoüberwachung des Firmengeländes beauftragt?
  • Oder haben die Unternehmensleitung und die/der betriebliche Datenschutzbeauftragte die DSGVO nicht richtig gelesen?
  • Oder mindestens nicht richtig verstanden?

Wer „Verantwortlicher “ i. S. d. DSGVO ist, wird in Art. 4 Ziffer 7 DSGVO definiert: „Verantwortlicher“ ist „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet…“. Und die „Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen“ wird umfangreich definiert in Art. 24 DSGVO. In welchen Fällen ein „Verantwortlicher“ betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen hat, regelt Art. 37 DSGVO.  Deren Rechtsstellung regelt Art. 38 DSGVO, ihre Aufgaben sind in Art. 39 DSGVO normiert.

Deshalb die Empfehlung an die Unternehmensleitung der Firma Merz Pharma: Ein Blick ins Gesetz (hier die DSGVO) erleichtert die Rechtsfindung! Sach- und fachkundige Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sind – gegen eine Spende an die Gruppenkasse – gerne zu einer Unterrichtsstunde bereit. E-Mail genügt. Kontaktaten hier.

Aber eines haben Unternehmensleitung und betrieblicher Datenschutzbeauftragter zwischenzeitlich gelernt: Videoüberwachung des öffentlichen Straßenraums durch ein Privatunternehmen ist verboten.

Videoüberwachung heute

Gelernt haben es die Verantwortlichen bei Merz Pharma und die damalige betriebliche Datenschutzbeauftragte allerdings erst nach einer Beschwerde eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main beim hessischen Datenschutzbeauftragten. Nachzulesen hier in einem Beitrag aus 2014. Während vor der Beschwerde alle Kameras auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet waren, beobachten sie danach nur noch die Außenhaut der Firmengebäude.

1 Kommentar

  1. Das Nachhilfeangebot sollten wir ausbauen. Das könnte der Gruppe wie auch den Beteiligten Firmen helfen.

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