Corona, Grundrechte und Gesundheitsschutz

Datenschutzrheinmain/ Mai 22, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 1Kommentare

Covid-19 oder Corona – zwei Begriffe für eine Sache, die Millionen Menschen in ihrem Alltagsleben trifft, einschränkt und verunsichert. Das Virus ist unsichtbar, aber allgegenwärtig. Die Maßnahmen, die von Bundes- und Landesregierungen, Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen beschlossen und verfügt wurden, greifen immer noch tief in Grundrechte der Menschen in Deutschland ein, auch wenn mittlerweile die eine oder andere Lockerung freiheitsbeschränkender Maßnahmen erfolgt ist. Unsicherheit und Angst führen bei den betroffenen Menschen tw. zu Panikreaktionen, zur Suche nach Sicherheit und Gewissheiten und damit auch dazu, dass auch abstruse Gedankengänge plötzlich in größerem Umfang hoffähig zu werden scheinen.

Gut, dass sich es in dieser Situation kritische – zugleich aber nachdenkliche – Stimmen zu Wort melden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) ist seit einigen Jahren eine von Bürgerrechtler*innen anerkannte Organisation. Sie hat gerade vor wenigen Tagen gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen die Schnüffelpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich begrenzt. Am 20.05.2020 hat das GFF-Team mit einer Stellungnahme unter dem Titel Kampf für Grundrechte ist mit Menschenverachtung unvereinbar deutlich positioniert. Diese Stellungnahme ist nachstehend in Auszügen wiedergegeben:

Mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie gehen Eingriffe in unsere Grundrechte einher. Es ist Zeichen einer lebendigen Demokratie, diese auch zu hinterfragen. Wer gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert, sollte aber aufpassen, mit wem er oder sie sich gemein macht. Der Einsatz für Grundrechte ist nicht vereinbar mit Antisemitismus, Rassismus und einem faschistischen Weltbild. Außer Zweifel steht: Das Coronavirus stellt eine erhebliche gesundheitliche Gefahr für große Teile der Bevölkerung dar… Außer Zweifel steht auch: Für das Grundgesetz kann es keinen Lockdown geben. Auch in einer Krise kann es nicht ‚ausgesetzt‘ werden. Aber wie auch in anderen Fällen müssen aktuell Grundrechte gegeneinander abgewogen werden – und es sind begrenzte Einschränkungen möglich… Wir betrachten mit Sorge, dass manche Gruppen sich pauschal gegen alle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wenden und teilweise sogar die Existenz des und Gefahr durch das Coronavirus grundsätzlich infrage stellen. Zwar argumentieren sie vielfach damit, dass ihnen ihre Grundrechte genommen werden. Aber unser Eindruck ist: Es geht im Kern nicht um die Verteidigung des Grundgesetzes. Denn in Sozialen Medien und bei Demonstrationen verbreiten diesen Gruppen systematisch faschistische, rassistische und antisemitische Positionen und Verschwörungstheorien. Für uns ist ein Engagement für die Grundrechte mit menschenverachtenden Ideologien unvereinbar… Nicht alle, die Verschwörungsmythen wiederholen, haben böse Absichten. Trotz der vielen gesicherten Informationen über die Gefahr durch das Coronavirus verändert sich die Lage ständig. Bei vielen sind es Angst vor Kontrollverlust und Unsicherheit, aus denen heraus sie gefährliche Fehl- und Falschinformationen zum Coronavirus verbreiten. Angst und Unsicherheit bringt Menschen dazu, nach Belegen dafür zu suchen, dass die Lockerungen und das Zurück in die Zeit vor Corona, die sie sich wünschen, auch sinnvoll und realisierbar sind… Wer aber unter dem Deckmantel der Verteidigung des Grundgesetzes von abstrusen Verschwörungsmythen und rechter Ideologie zu überzeugen versucht oder die Grundrechte anderer Menschen – insbesondere marginalisierter Gruppen – negiert, wird von uns keine Unterstützung erfahren…“

1 Kommentar

  1. Private Sicherheitsdienste greifen mancherorts ohne Rechtsgrundlagen/ Eingriffsbefugnisse in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und stellen dabei sogar die Personalien fest, mit dem Ziel Corona-Verstöße zur Anzeige zu bringen. Die Verletzung des staatlichen Gewaltmonopol findet dabei nicht mit Duldung der Behörden sondern im Auftrag der Behörden statt.

    Kommentar: Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel

    https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/#more-17720

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