Corona, die Gesundheitsdaten und der Datenschutz – eine Handreichung des Landesdatenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg

Gesunde_daten/ März 13, 2020/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Datenschutz in Zeiten von Corona, Gesundheitsdatenschutz/ 1Kommentare

Auf insgesamt sieben Seiten geht der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg auf Häufig gestellte Fragen (‚FAQs‘)zum Thema Corona ein.

In der Einleitung wird darauf hingewiesen: Durch die aktuelle Pandemie stehen viele öffentliche und private Arbeitgeber, aber auch viele Beschäftigte vor der Frage,welche Gesundheitsinformationen sie austauschen müssen, können und dürfen.Fragen des Datenschutzes stehen dabei aktuell sicherlich nicht im Zentrum, sind aber auch in Notsituationen in die Überlegungen einzubeziehen und erleichtern letztendlich die Bewältigung der Krise, vor der wir stehen. Umsichtiges und besonnenes Handeln erfordert daher immer auch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, zu denen auch die Rechte der Beschäftigten zählen.Dabei gelten die bekannten Grundsätze fort: Der einzelne Betroffene ist ‚Herr seiner Daten‘, gerade auch seiner besonders sensiblen Gesundheitsdaten…“

Eine gute Handreichung für alle, die sich um ihre Gesundheit, aber auch um Ihre Gesundheits- und Behandlungsdaten sorgen.

1 Kommentar

  1. Hat mensch ein Recht „sich (gegen seinen Willen) nicht diagnostizieren zu lassen“, „über seine (alle oder teilweise) Kontakte zu schweigen“ ergo müssen Gesundheitsämter bei einem Behördenmisstrauen darauf VERTRAUEN, dass mensch sich selber bei seinen Kontakten meldet, damit diese FÜR SICH entscheiden können, wie sie mit der Information „jemand in meinem Kontaktkreis (um soundsoviel Ecken) hat sich mit Corona infiziert/Verdacht/Vermutung dessen/will auf Nummer sicher gehen?
    Oder ist eine Verweigerung mit den Behörden transparent zusammenzuarbeiten strafbar (Beugehaft, Bußgeld, Strafanzeige wegen Körperverletzung/Mord) – unabhängig von der privaten Besorgtheit um enge Kontakte – also wenn man sich und seine Freunde schlicht nicht den Behörden gegenüber transparent machen will, trotzdem aber eine Ausbreitung von Corona vermeidet)?
    Was ist mit Leuten, die keine KV haben?
    Ist jetzt jeder Mensch gezwungen, Auskunft über das momentane körperliche befinden wie z.B. leichte Erkältungssymptome zu geben, z.B. dem Arbeitgeber gegenüber, damit der abwägen kann, ob es zu riskant ist, so jemanden auf die Arbeit zu lassen?
    Ist der Mensch Herr seiner Behandlung und auch seiner konsensualen Kontakte?
    Wenn Altenheime keinen Besuch bekommen dürfen, was ist mit Bewohner*innen, die sich dann vor das Haus bewegen, um draußen jemanden zu treffen? Müssen die Bewohner*innen dann angeben, wen sie getroffen haben und melden, ob die/derjenige ggf. gehustet hat?
    Reicht eine Krankschreibung + „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ derart: „Patient*in ist unfähig, das Jobcenter/die Gerichtsverhandlung aufzusuchen/der Arbeit nachzugehen“ oder muss konkretisiert werden, dass es sich um CoViD19 handelt?
    Muss ein Mensch, der in einem ICE hustet, sich untersuchen lassen, wenn ein neurotischer Sitznachbar beim Gesundheitsamt oder der Polizei anruft?
    Was passiert, wenn man eine Aussteigerkarte falsch ausfüllt – also eine (verfallende) Handynummer angibt, absichtlich oder zuvor ungeplant seinen mitgeteilten Aufenthaltsort in den nächsten 14 Tagen wechselt (z.B. bei der Fernbeziehung nicht in die wohnung gelassen, weil sie Angst vor Corona hat, Konferenz abgesagt… und statt dessen was neues gefunden oder wieder abgereist)?
    Muss eine Prostituierte eine Namensliste führen? Mit Anschriften/Kontaktdaten?
    Oder wird dann gefahndet?
    Muss man eine Affäre außerhalb der Ehe transparent machen oder eine Schwarzarbeit, um mögliche CoViD 19 Infizierte zu finden? Oder beruht das alles auf Freiwilligkeit?

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