Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn
Weitere Informationen unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/721/79/lang,de/
Tarnen, Täuschen, Tricksen – ein Kommentar zum Umgang deutscher (Ex-) Minister mit PRISM und TEMPORA
Beitrag von Kai-Uwe Steffens, gefunden auf der Homepage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Verfassers. In den letzten Tagen haben sich gleich drei derzeit bzw. ehemals für Sicherheitsfragen verantwortliche Minister zu den Spionageprogrammen fremder Geheimdienste geäußert. Mit den Aussagen von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), seines Amtsvorvorvorgängers Otto Schily (SPD), und des Kanzleramtsministers Ronald Pofalla (CDU) war aus jeder
PRISM, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das „Supergrundrecht auf Sicherheit“
Der aktuelle Bundesinnenminister heißt seit zwei Jahren Hans-Peter Friedrich und ist Mitglied der CSU. Als Bundesinnenminister sollte ihm der Schutz der Verfassung und der Grundrechte der Bürger/innen nicht nur am Herzen liegen. Diese Aufgabe muss – demokratisches und rechtsstaatlicher Verständnis vorausgesetzt – Kern seiner Amtsführung sein. Aber Nein! Nach Bekannt werden der Umtriebe der US-amerikanischen und britischen Geheimdienste (Stichworte
PRISM
Nach der deutlichen und international nahezu einhellig geäußerten scharfen Kritik an PRISM, dem US-amerikanischen Überwachungsprogramm für jegliche Art von elektronischer Kommunikation, hat US-Präsident Barack Obama bei seinem Besuch in Berlin mehr „Transparenz“ versprochen. Im Anschluss an ein Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) versicherte er, dass sich die US-Geheimdienste künftig eng mit ihren deutschen Partnern abstimmen würden. Da sind
Verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung – Europäischer Gerichtshof verknackt Schweden zu einer Geldstrafe
Mit Urteil vom 30.05.2013 (C-270/11 – http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-05/cp130066de.pdf) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Schweden zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt. Das Land hatte die umstrittene EU-Richtlinie zur Speicherung von Vorratsdaten erst spät umgesetzt.
Bestandsdatenauskunft: Schnüffelei in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Richtervorbehalt möglich?
Nach einer Anhörung am 23.05.2013 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern warnten sowohl die Oppositionsparteien als auch der Landes-Datenschutzbeauftragte vor dem Teufel im Detail: Anders als im Bundesgesetz geregelt, sieht der Entwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes nach dem Willen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU nicht vor, dass ein Richter seinen Segen zum Abrufen bestimmter Daten geben muss. Dabei handelt es
Erläuterungen zum Bestandsdatengesetz, auch bekannt als „Passwortklau-Gesetz“
Die Digitale Gesellschaft e. V. (https://digitalegesellschaft.de/) hat am 05.04.2013 auf YouTube einen Vortrag zum Bestandsdatengesetz veröffentlicht, der auch „Laien“ ermöglicht, die Problematik des am 21.03.2013 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zu verstehen. [youtube http://www.youtube.com/watch?v=Ie-X92CiXw0&w=560&h=315] http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=Ie-X92CiXw0 In einem 20-minütigen Video erläutert Meinhard Starostik, Rechtsanwalt und Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, die gesetzliche Neuregelung und die darin befindlichen Fallstricke und Übergriffigkeiten des
Bundesnachrichtendienst (BND): „Legale“ Überwachung von 2,875 Mio. Telekommunikationsvorgängen in 2011
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags (http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/pkgr/) hat am 14.03.2013 seinen Jahresbericht zum G 10 – Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) für 2011 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 17/12773 – http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712773.pdf). Daraus geht hervor, dass der BND 2011 2,875 Millionen Telekommunikations-Vorgänge überwacht hat.
Handy-Ortung: Funkzellenabfragen werden “von der Ausnahme zur Regel”
„Die gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Funkzellenabfragen und deren praktische Umsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden stehen spätestens seit Bekanntwerden der im Zusammenhang mit Demonstrationen erfolgten Erhebung von über 800.000 Verkehrsdatensätzen durch das LKA-Sachsen im Februar 2011 in Dresden im Fokus der öffentlichen Kritik. Die dort durchgeführten Funkzellenabfragen, von denen einige zehntausend unbeteiligte Versammlungsteilnehmende betroffen waren, waren Anlass für die gemeinsame Forderung