So geht Datenschutz (?) in Hessen
Quelle: Frankfurter Rundschau, 27.07.2021
Quelle: Frankfurter Rundschau, 27.07.2021
Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner hat mit seinem neuen Buch Datenkraken im öffentlichen Dienst eine Laudatio auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat vorgelegt. Das Buch erscheint wenige Monate nachdem der Autor am Ende eines 15jährigen Gerichtsverfahrens endgültig über den Inlandsgeheimdienst „Bundesamt für Verfassungsschutz“ gesiegt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat Gössners vier Jahrzehnte währende Dauerüberwachung rechtskräftig für unverhältnismäßig und
Deswegen wendet sich das Polizeipräsidium Frankfurt in einer Veröffentlichung vom 18.06.2021 mit einer Bitte an potentielle Zeug*innen: „Bereits am Sonntag, 26.07.2020 kam es um 03.07 Uhr im Bereich des Treppenabgangs zur B-Ebene (Hauptwache) zu einem Raub. Drei Täter traten an den 27-jährigen Geschädigten heran. Dabei riss ihm einer der Täter den Rucksack von der Schulter und schlug ihm mit der
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Polizeipräsidiums Westhessen vom 15.06.2021 wird gefeiert, dass „mit Hilfe der neuen Videoschutzanlage… das Polizeipräsidium Westhessen von März 2020 bis Mai 2021 insgesamt 86 Tatverdächtige… bei der Tatbegehung (64 Fälle) oder in der Vor- oder Nachtatphase (22 Fälle) videografiert“ habe. „Bei den 86 Delikten handelte es sich unter anderem um 34 Körperverletzungsdelikte,
Am 07.06.2021 legte die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags ihren Abschlussbericht zur illegalen Sammlung und Speicherung von Daten über das Verhalten und die Aktivitäten von Landtagsabgeordneten, darunter dem stv. Ministerpräsidenten Martin Dulig (SPD), durch den sächsischen „Verfassungsschutz“ vor. Im Abschnitt 3.3 des Berichts wird u. a. festgehalten: „Erhobene und gespeicherte Daten sächsischer Abgeordneter Im Zuge der Untersuchungen… zur Sammlung und
Am 10.06.2021 verabschiedete der Bundestag mit der Mehrheit seiner Abgeordneten aus CDU/CSU/SPD mit geringfügigen Änderungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Mit dieser Entscheidung wird – wie die Jusos in einer Erklärung am Tag vor der Entscheidung des Bundestags richtig feststellten – „die massive Ausweitung staatlicher Überwachungsmöglichkeiten auch im Vorfeld von Strafverfolgung“ erlaubt. „So soll
Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) erteilt der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern seit 2020 zahlreiche neue Überwachungsbefugnisse, die tief in die Grundrechte der Bürger*innen eingreifen. Zusammen mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Zu den Kläger*innen gehören eine Aktivist*in, eine Rechtsanwältin, ein Journalist und zwei aktive Fußballfans. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich
Der von der CDU/FDP-Landesregierung vorgelegte den Entwurf eines Versammlungsgesetzes für NRW umfasst die Ausweitung der Videoüberwachung von Demonstrationen; Kriminalisierung einheitlicher Kleidung, z.B. der weißen Maleranzüge der Klimagerechtigkeitsbewegung; Erschwerung antifaschistischer Gegenproteste durch ein erweitertes Störungsverbot; Durchführung von anlasslosen Polizeikontrollen und Durchsuchungen, die den Zugang zu Demonstrationen erschweren können; mehr Hürden bei der Anmeldung von Versammlungen; Festschreibung der Strafbarkeit von „Vermummungen“ und
Auf diese Entscheidung hat der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam in einer Pressemitteilung vom 19.05.2021 hingewiesen. „Die Polizeidirektion (PD) Göttingen hat zum wiederholten Mal einen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Datenerhebungen durch den Staatsschutz der Polizeiinspektion (PI) Göttingen verloren. Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen entschied mit nun bekanntgegebenem Urteil vom 30.04.2021 (Az.: 1 A 565/18), dass auch eine Speicherung in einer nach
Auf diese Frage – bezogen auf den neonazistischen NSU2.0-Drohbriefschreiber aus Berlin – versucht die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Beitrag vom 10.05.2021 eine Antwort zu finden. Der Frage voraus geht die Feststellung: „Die hessischen Beamten, die in ihren Computern die Adressen und Namen zusammensuchten, bevor die Morddrohungen eingingen, wären dann einigermaßen fein raus. Sie wären zwar blöd reingefallen, aber