„Die polizeiliche Arbeit beim G20-Gipfel hat auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht zahlreiche Probleme und Fragestellungen aufgeworfen.“
Mit dieser Feststellung beginnt der 26. Tätigkeitsbericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten im Abschnitt „Datenverarbeitung im Zusammenhang des G20-Gipfels“. Und als „Fazit“ wird im Bericht festgestellt: „Insgesamt haben die Geschehnisse um den Entzug der Akkreditierung sowie die Prüfungen zu den polizeilichen Dateien… gezeigt, dass die Datenhaltung bei der Polizei Hamburg defizitär ist und häufig den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird. Ähnliche Prüfungen,