Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Langzeitüberwachung von Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz war und ist rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom 13.03.2018 (Aktenzeichen: 16 A 906/11) entschieden, dass die langjährige Beobachtung des Bremer Rechtsanwalts und Publizisten Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war. Es hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Dr. Gössner war zwischen 1970 und 2008 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Form der Sammlung und Auswertung